Multiple Sklerose: Patientin bekommt Cannabis aus der Apotheke
zuletzt aktualisiert: 21.08.2007 - 13:03Bonn/München (RPO). Die Bundesopiumstelle hat einer Patientin mit Multipler Sklerose (MS) erstmals die Erlaubnis erteilt, Cannabis legal in der Apotheke zu beziehen. Die Frau hatte nachgewiesen, dass alle andere verfügbaren Therapien bei ihr keine Wirkung erzielten.
Das sagte der Leiter der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Johannes Lütz, am Dienstag auf ddp-Anfrage in Bonn. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Die Patientin aus Baden-Württemberg habe die Erlaubnis für eine Behandlung mit dem Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabiol (THC) erhalten, der unter das Betäubungsmittel Gesetz fällt.
Dem Zeitungsbericht zufolge leidet die Frau seit 14 Jahren an der Krankheit und darf den Cannabis-Extrakt ab Ende August beziehen. Die Patientin habe zuvor auch nachweisen müssen, dass es kein anderes zugelassenes Arzneimittel gebe, welches ihre Beschwerden wie Spastiken und Schmerzen lindere. Die Erlaubnis sei an strenge Auflagen geknüpft. Zudem müsse ein Arzt die Therapie begleiten.
"Ausnahme"
Lütz machte zur persönlichen Situation der Frau aus Gründen des Patientenschutzes keine Angaben. Für eine Erlaubnis müsse jedoch grundsätzlich die Voraussetzung vorliegen, dass andere Therapieformen gescheitert seien. Es handle sich um eine "Ausnahme", betonte er. Die Erlaubnis sei zunächst auf ein Jahr beschränkt, könne aber bei einer positiven Wirkung der Therapie verlängert werden.
Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte liegen noch rund 50 vergleichbare Anträge von Patienten vor, die überprüft werden. Grundlage für die Möglichkeit, legal Cannabis beziehen zu können, ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2005.
Die Richter hatten entschieden, dass eine Erlaubnis im Einzelfall möglich sei, weil die medizinische Versorgung der Bevölkerung im öffentlichen Interesse liege. "Wir befinden uns in einem Dreieck zwischen dem Gerichtsurteil, dem Betäubungsmittelgesetz und den Patientenrechten", betonte Lütz. Diese Situation sei für das Bundesinstitut "schwierig".
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