Geschwisterinzest: Patrick S. tritt Haft in zwei Wochen an
zuletzt aktualisiert: 14.03.2008 - 20:48Hamburg (RPO). Der wegen Inzest verurteilte 31 Jahre alte Zwenkauer Patrick S. muss seine 17-monatige Haftstrafe am 31. März antreten. Die entsprechende "Ladung zum Haftantritt" habe ihm die Staatsanwaltschaft Leipzig am Freitag zukommen lassen.
Das berichtet "Spiegel Online". In der Ladung habe die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Gnadengesuch an den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) keine aufschiebende Wirkung hätte.
Der Strafverteidiger von Patrick S., Endrik Wilhelm, zeigte sich irritiert über das zügige Vorgehen: "Ich habe die Befürchtung, dass die Leipziger Justiz durch die doch sehr kritische Berichterstattung jetzt vielleicht etwas übermotiviert ist und vollendete Tatsachen schaffen will", sagte er dem Onlinedienst am Freitag.
Patrick S. hat mit seiner heute 23-jährigen Schwester vier Kinder gezeugt. Zuletzt war er im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig wegen der Beischlafhandlungen verurteilt worden, die zur Geburt des drittten und des vierten Kindes geführt hatten. Zwei frühere Verurteilungen hatte er schon mit zwei Jahren und zwei Monaten Haft verbüßt - der Rest war mit Blick auf das Verfahren am Verfassungsgericht zunächst ausgesetzt worden.
Die Richter hatten die Verfassungsbeschwerde von Patrick S. am Donnerstag abgewiesen. Sein Anwalt Wilhelm hatte daraufhin angekündigt, ein Gnadengesuch bei Milbradt zu stellen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.
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