Staatsanwaltschaft ließ Gespräch mit Verteidiger abhören Peggy-Prozess: Mutter kann Angeklagtem kein Alibi geben

Hof (rpo). Wo war der Angeklagte zur Tatzeit? Die Mutter des Angeklagten Ulvi K. hat ihm im Prozess um die Ermordung der neunjährigen Peggy nur ein teilweises Alibi geben können. Für Wirbel sorgte ein abgehörtes Telefongespräch der Mutter mit dem Verteidiger. Demnach soll Ulvi K. die Tat bereits gestanden haben.

Ihr Sohn habe an dem Tag von Peggys Verschwinden um 13.30 Uhr das Haus verlassen, um einem Nachbarn Essen zu bringen und sei gegen 15.45 Uhr zurückgekehrt, sagte die 66-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht in Hof aus. Laut Anklage soll der 25-jährigen Aushilfskellner das Mädchen zwischen 13.00 und 14.00 Uhr erstickt haben, um eine Vergewaltigung der Neunjährigen zu vertuschen.

Für Streit sorgten am Rande der Vernehmung Angaben der Staatsanwaltschaft, wonach sie ein Telefongespräch zwischen der Mutter und dem Verteidiger ihres Sohnes, Wolfgang Schwemmer, mitgeschnitten habe, als sie den Anschluss der Eltern abhören ließ.

Anwalt Schwemmer reagierte empört und kündigte eine rechtliche Überprüfung des Vorgangs an. In dem abgehörten Gespräch habe der Anwalt angegeben, dass sein Mandant auch ihm den Mord gestanden habe, erklärte Staatsanwalt Gerhard Heindl.

Nach den Angaben der Mutter war ihr Sohn, als er an dem angeblichen Tattag am 7. Mai 2001 nach Hause kam, fröhlich gelaunt, und es sei nichts besonders an seinem Verhalten feststellbar gewesen. "Ich war von Anfang an davon überzeugt, dass er mit Peggys Verschwinden nichts zu tun hat", betonte die Mutter. Sie schloss eindeutig aus, dass ihr Ehemann - wie von der Staatsanwaltschaft behauptet - Peggys Leiche habe verschwinden lassen. Er sei den ganzen Tag bei ihr gewesen.

Die geplante Vernehmung des Vaters konnte am Mittwoch nicht mehr stattfinden, da die Anhörung der Frau wegen einer halbseitigen Lungenentzündung mehrmals unterbrochen werden musste.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich in dem Indizienprozess im Wesentlichen auf ein Geständnis, das der geistig Behinderte aber mehrfach widerrufen hat. Tatortspuren oder eine Leiche des spurlos verschwundenen Mädchens wurden nie gefunden.

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