Reichsbürger-Fall wird erneut verhandelt BGH hebt Urteil gegen "König von Deutschland" auf

Halle/Karlsruhe · Neue Runde im Fall um den selbst ernannten "König von Deutschland": Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen Peter Fitzek aufgehoben. Das Verfahren sei an eine andere Kammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen worden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.

 Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, kommt am 15. März 2017 in Handschellen in den Verhandlungssaal ins Landgericht in Halle.

Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, kommt am 15. März 2017 in Handschellen in den Verhandlungssaal ins Landgericht in Halle.

Foto: dpa, hsc lof hpl dna

Zuvor hatte die "Leipziger Volkszeitung" berichtet. Fitzek war am 15. März 2017 wegen Untreue und unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der BGH gab nun seiner Revision statt. Die Kammer des Landgerichts Halle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Wittenberger 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Nach Meinung der Karlsruher Richter gibt es im Zusammenhang mit den Bankgeschäften jedoch noch Aufklärungsbedarf. Auch die Verurteilung wegen Untreue sieht der BGH als nicht ausreichend begründet an.

Die neue Kammer muss nun einen vollständig neuen Prozess unter Berücksichtigung der BGH-Auffassung führen. Die Richter in Halle müssen auch entscheiden, ob Fitzek weiter in Untersuchungshaft bleiben soll. Er wird der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet. Fitzek bestreitet das, erkennt allerdings wie "Reichsbürger" die Bundesrepublik nicht an.

(felt)
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