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Osnabrück: Pfarrer wegen Vergewaltigung angeklagt

zuletzt aktualisiert: 24.08.2010 - 13:07

Osnabrück (RPO). Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen einen katholischen Geistlichen wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen erhoben. Dem heute 50 Jahre alten Pfarrer werde vorgeworfen, im Mai und Juni 1990 als Kaplan in Haren im Emsland das Mädchen zwei Mal zum Sex gezwungen zu haben, teilte die Ermittlungsbehörde in Osnabrück am Dienstag mit. Der seit März suspendierte Geistliche habe sexuelle Kontakte zu der Jugendlichen eingeräumt, diese allerdings als einvernehmlich geschildert.

Laut Anklage vergewaltigte der Kaplan das Mädchen in der Dienstwohnung, die ihm die katholische Kirche in Haren zugewiesen hatte. Bei der ersten Tat habe der Geistliche die tiefgläubige und sexuell unerfahrene 14-Jährige festgehalten und so ihren Widerstand gebrochen, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer. Auch bei der zweiten Tat habe er das Mädchen fest- und ihr den Mund zugehalten. Zudem habe er ihr für den Fall der Weigerung Nachteile in ihrer Stellung vor Gott angedroht.

Nach Angaben des Opfers folgte den Vergewaltigungen eine drei Jahre dauernde sexuelle und gewaltbetonte Beziehung. Diese sei von dem Mädchen wohl wegen der als charismatisch empfundenen Ausstrahlung und aufgrund eines spirituellen Abhängigkeitsverhältnisses ertragen worden, sagte der Oberstaatsanwalt Retemeyer. Mehr als 15 Jahre nach den Taten könnten nur noch die Vergewaltigungen angeklagt werden. Andere infrage kommende Delikte wie der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen seien verjährt.

Kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet

Gegen den 50-Jährigen ist bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück noch ein zweites Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung anhängig. Eine seinerzeit 23-jährige Frau solle im April und Mai 1995 ebenfalls mehrfach Opfer des Geistlichen geworden sein, sagte Retemeyer. In diesem Fall seien die Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen. Zudem gestalte sich der Nachweis der Gewaltanwendung schwierig.

Das Bistum Osnabrück hat gegen den Geistlichen ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Man wolle die Voruntersuchungen gegen den 50-Jährigen in den nächsten Wochen abschließen und die gesammelten Informationen, Hinweise und Aussagen zum Verhalten des Priesters der päpstlichen Glaubenskongregation in Rom übersenden, sagte Bistumssprecher Hermann Haarmann.

Im kirchenrechtlichen Verfahren gehe es nicht nur um strafrechtliche relevante Verfehlungen, sondern etwa auch um die Frage, ob der Geistliche sein Priesteramt für Straftaten ausgenutzt habe, sagte Haarmann weiter. Die Glaubenkongregation könne den Priester von bestimmten kirchlichen Ämtern ausschließen oder ihn sogar ganz aus dem Klerikerstand entlassen.

Der 50-Jährige hatte bis zu seiner Suspendierung eine Pfarrstelle in Spelle im Emsland inne. Das Verfahren gegen ihn kam in Gang, weil sich das Opfer im Frühjahr im Zuge des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche an das Bistum Osnabrück wandte. Das Bistum schaltete von sich aus die Staatsanwaltschaft ein, nachdem der Priester eine zunächst zugesagte Selbstanzeige doch nicht erstattete.

Quelle: apn/felt

 
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