Prozess: Pflegerin tötete neun alte Menschen
zuletzt aktualisiert: 17.01.2006 - 07:36Bonn (rpo). Ab Donnerstag muss sich eine 27-jährige Altenpflegeassistentin vor dem Bonner Landgericht verantworten. Michaela G. steht im Verdacht, in dem Altenstift Limbach in Wachtberg neun alte, hilflose Menschen getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vierfachen Mord, vierfachen Totschlag sowie eine Tötung auf Verlangen vor. Entweder soll sie tatenlos zugesehen haben, wie die schwerst pflegebedürftigen Seniorinnen im Alter zwischen 78 und 93 Jahren an akuter Atemnot starben. Oder sie soll selbst die hoch betagten Patientinnen mit Kissen, Handtüchern oder nassen Waschlappen erstickt haben. Die Taten sollen zwischen dem 29. November 2003 und dem 24. April 2005 geschehen sein, jeweils kurz nach Dienstbeginn der von Kollegen als hoch motiviert beschriebenen Pflegekraft.
Noch heute können das Personal und die 130 Bewohner des Altenstifts im schmucken Wachtberg kaum begreifen, was in ihrer unmittelbaren Umgebung geschehen sein soll. Wohnbereichsleiterin Sabine Theisen sagte vor Journalisten: "Wir haben Michaela alle sehr geschätzt. Sie war sehr hilfsbereit und immer gut gelaunt." Andere berichteten, dass sich die 27-Jährige auch in ihrer Freizeit aufopferungsvoll um alte Menschen gekümmert habe.
Irgendwann muss sich das Blatt gewendet haben, denn am 13. Juni 2005 wandte sich die Heimleitung an die Ermittlungsbehörden. Bei der Pflegehelferin waren während der Arbeit psychische Auffälligkeiten registriert worden. Als zudem bei dem angeblich natürlichem Tod von vier Patientinnen Michaela G. alleine anwesend war, wurden die Vorgesetzten misstrauisch.
In den Vernehmungen durch die Mordkommission legte die Angeklagte schnell ein Geständnis ab. In den als Mord gewerteten Fällen nutzte die Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Arg- und Wehrlosigkeit der Patienten aus. Diese Patientinnen seien ihr lästig geworden, vermuten die Ermittler.
In vier weiteren Fällen gehen die Ermittler zu Gunsten der Angeklagten von Totschlag aus, da hier "unwiderlegbar Mitleid das Motiv für die Tötungen gewesen sei", erläuterte der Bonner Oberstaatsanwaltschaft Friedrich Apostel. In einem weiteren Fall habe eine schwerkranke Patientin ausdrücklich die Tötung verlangt. Auch diese Darstellung ist nicht zu widerlegen, räumte Apostel ein.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurden 37 Zeugen und drei Gutachter benannt, darunter Mitarbeiter des Heimes, Angehörige und Ärzte der Getöteten. Ein psychiatrischer Gutachter soll vor allem die Schuldfähigkeit der Angeklagten bewerten. Bislang sah er keine Hinweise für eine Schuldunfähigkeit.
Die Beschuldigte hat ihr Geständnis inzwischen widerrufen. Sie will die Taten frei erfunden haben, um Aufmerksamkeit zu erhalten. "Das nehmen wir ihr nicht ab", betonte Apostel. In den Aussagen seien zu viele Details enthalten, die nur der Täter wissen konnte. Zudem werde das Geständnis durch rechtsmedizinische Untersuchungen und Zeugenaussagen bestätigt. Die Schwurgerichtskammer des Bonner Landgerichts hat zunächst acht Verhandlungstage angesetzt.
So spektakulär wie das Verfahren auch sein mag, ein Einzelfall ist es nicht. Bereits im kommenden Monat muss sich ein Krankenpfleger vor dem Landgericht Kempten verantworten. Er soll im Krankenhaus Sonthofen 29 hoch betagte Patientinnen mit einem Medikamentencocktail getötet haben.
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