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Früherer Chefarzt des Uni-Klinikums Essen: Plädoyers gegen Essener Mediziner verschoben

zuletzt aktualisiert: 12.01.2010 - 16:47

Essen (RPO). Das für Dienstag geplante Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den früheren Chefarzt des Universitätsklinikums Essen, Christoph B., ist verschoben worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Essen mit. Seinen Angaben zufolge haben die Verteidiger neue Beweisanträge eingereicht. Das Urteil soll nunmehr am 22. Februar fallen, einen Monat später als ursprünglich angesetzt.

Christoph B. muss sich vor Gericht verantworten. Foto: ddp

Die Staatsanwaltschaft wirft dem renommierten Mediziner Bestechlichkeit, Betrug in einem besonders schweren Fall und Steuerhinterziehung vor. Der Mediziner soll unter anderem von seinen Patienten zusätzlich zu dem von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Betrag die Zahlung einer Spende auf ein Drittmittelkonto der von ihm geleiteten Transplantationsklinik gefordert haben. Die Patienten oder deren Familienangehörige zahlten demnach jeweils Spenden in Höhe von 1000 bis 22 000 Euro.

Diese Zahlungen soll der Mediziner außerdem zwischen 2002 und 2004 nicht versteuert haben. In 22 Fällen hatte das Universitätsklinikum den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge zudem mit Privatpatienten sogenannte Wahlleistungsvereinbarungen abgeschlossen. Darin wurde festgeschrieben, dass B. oder ein Vertreter die Behandlungen selbst durchführen würde. Obwohl dies unterblieben sein soll, soll der Mediziner die Behandlungen abgerechnet haben.

Zum Auftakt des Prozesses Ende September hatte B. die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe nie "die Notlage eines Patienten ausgenutzt, um sich zu bereichern", erklärte der Mediziner. Im Laufe des Verfahrens räumte er allerdings Fehler bei seinen Steuererklärungen ein.

Den neuen Prozessplanungen zufolge soll nun am 21. Januar über die Beweisanträge der Verteidigung entschieden werden. Sollte die Beweisaufnahme durch das Gericht dann geschlossen werden, werde die Staatsanwaltschaft am 27. Januar plädieren, die Anhörung der Verteidigung sei für den 11. Februar vorgesehen, sagte der Sprecher.

Quelle: DDP/felt

 
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