Bayern: Polizei erschießt Gewalttäter in Kloster
zuletzt aktualisiert: 01.12.2006 - 21:35Kloster Oberzell (RPO). Im Kloster Oberzell bei Würzburg hat die Polizei einen 36 Jahre alten Gewalttäter libanesicher Herkunft erschossen. Der Mann war zuvor mit einem Hammer auf einen 71-Jährigen losgegangen und ihn lebensgefährlich verletzt. Das gaben die Staatsanwaltschaft Würzburg und Polizei unisono bekannt.
Der Mann mit libanesischer Staatsbürgerschaft habe zunächst im Kloster randaliert, hieß es. Als ihn der technische Leiter ansprach, habe der Mann mit einer Eisenstange die Scheiben mehrerer geparkter Autos eingeschlagen. Der 71-Jährige, der Gebäck für eine Weihnachtsfeier bringen wollte, habe eine Schaufel gegriffen und sich vor seinen Wagen gestellt, um zu verhindern, dass dieser beschädigt würde.
Der Libanese habe dann plötzlich den technischen Leiter mit zwei Hämmern angegriffen, hieß es in der gemeinsamen Mitteilung weiter. Der Mann konnte jedoch ausweichen. Der 71-Jährige sei mit einer weiteren Person zu Hilfe geeilt. Plötzlich sei der Rentner nach hinten umgefallen. Der Täter habe dem am Boden liegenden Mann mit einem Hammer ins Gesicht geschlagen. Herbeigerufene Polizisten hätten versucht, den Angreifer mit Pfefferspray zu stoppen. Der Mann habe jedoch zu einem weiteren Hammerschlag gegen den 71-Jährigen ausgeholt.
Schusswaffengebrauch gerechtfertigt?
Daraufhin feuerte einer der Polizisten den Angaben nach zwei Schüsse ab. Der Täter brach zusammen und erlag wenig später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen. Der 71-Jährige erlitt eine lebensgefährliche Schädelverletzung. Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war.
Den Angaben zufolge lief gegen den 36-Jährigen ein Strafverfahren. Darin wurde ihm zur Last gelegt, im März vergangenen Jahres in einer Gaststätte randaliert und die Tochter des Gastwirts mit einem Fleischklopfer geschlagen zu haben. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde der 36-Jährige im Nervenkrankenhaus untersucht und eine eingeschränkte, aber keine aufgehobene Schuldfähigkeit festgestellt.
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