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Panorama Prinz Ernst August AP
  Foto: AP, AP
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Zu Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt: Prinz Ernst August glimpflich davongekommen

zuletzt aktualisiert: 09.03.2010 - 16:57

Hildesheim (RPO). Urteil nach zehn Jahren: Für seine tätliche Auseinandersetzung mit einem Hotelier auf einer kenianischen Ferieninsel ist Prinz Ernst August von Hannover am Dienstag mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt worden.

Das Landgericht Hildesheim sprach den Adligen wegen zwei Ohrfeigen gegen seinen Kontrahenten Josef Brunlehner im Jahr 2000 der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Die Strafe liegt damit deutlich unter den 445.000 Euro, zu denen Ernst August zunächst verurteilt worden war.

Der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter betonte bei der Urteilsverkündung, dass es in dem 27-tägigen Prozess "keinen richtigen Sieger" gebe. Der Prinz hatte den Prozess in Hildesheim über ein Wiederaufnahmeverfahren durchgesetzt, nachdem das Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zunächst die deutlich höhere Geldstrafe gegen ihn verhängt hatte. Dieses Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung sei aber schon am Ende des Wiederaufnahmeverfahrens im Jahr 2008 hinfällig geworden, hob Richter Schlüter in der Begründung seiner Entscheidung hervor.

In dem erneuten Prozess in Hildesheim sei um die Wiederholung der Berufung gegen die noch länger zurückliegende Verurteilung des Prinzen durch das Amtsgericht Springe zu 40 Tagessätzen zu 2500 Euro wegen einfacher Körperverletzung gegangen. Gegenüber diesem Urteil habe er die Strafe auf 40 Tagessätze zu 5000 Euro verdoppelt, sagte Schlüter. "Das Bild, das von dem Verfahren in der Öffentlichkeit vermittelt wurde, war in einer Art und Weise falsch, wie ich es bislang nicht erlebt habe", sagte er.

Tatumstände bleiben im Dunkeln

Was sich tatsächlich im Januar 2000 am Strand der kenianischen Ferieninsel zwischen dem Adligen und dem Hotelier abgespielt hat, konnte das Gericht nicht wirklich klären. In seiner eineinhalbstündigen Urteilsbegründung zählte Richter Schlüter stützende Aussagen und Indizien sowohl für die Darstellung des Prinzen auf, der stets von zwei Ohrfeigen gesprochen hatte, wie auch für Brunlehners Version, der von erheblichen Verletzungen durch Faustschläge des Adeligen berichtete.

Den Nebenkläger bezeichnete der Richter dabei als "besten Zeugen der Verteidigung". Dieser habe seine Verletzungen über das bei Opfern häufige Aufbauschen hinaus übertrieben. Ihm sei nicht abzunehmen, dass er Ernst August vor der nächtlichen Auseinandersetzung am Strand nicht gekannt habe. Er habe zudem seine Verletzungen mehrfach vor Journalisten stark übertrieben ins Szene gesetzt. "Der Nebenkläger ist ein Mensch mit großer Fantasie, wenn es gut für das Geschäft ist", urteilte Schlüter.

Letztlich könne man nicht mit Sicherheit ausschließen, dass sich Brunlehner die bei ihm dokumentierten Verletzung im Brust und Schulterbereich selbst zugefügt habe. In seinen Angaben gebe es dafür eine "hinreichend große zeitliche Lücke", sagte der Kammervorsitzende. Der entscheidende Punkt des Verfahrens sei schließlich, wodurch Brunlehners doch erhebliche Verletzungen entstanden seien, ungeklärt geblieben. Dies sei "ein nicht so ganz befriedigendes Ergebnis".

Kritik an Verhalten des Prinzen

Am Ende habe man nur feststellen können, dass der Prinz Brunlehner zwei Ohrfeigen versetzt habe. "Alles andere war nicht beweisbar", sagte der Richter. Bei der Festlegung der Strafe hielt er Ernst August dessen Geständnis zugute, sparte aber auch nicht mit Kritik am Verhalten des Adligen nach der Tat, für den auch seine Frau Caroline von Monaco in dem Verfahren ausgesagt hatte.

Reue und Einsicht seien bei dem prominenten Angeklagten nicht erkennbar gewesen. Dieser habe seinerzeit nur eine geringe Frustrationstoleranz gehabt und später versucht, seine Ohrfeigen moralisch zu rechtfertigen. "Ein solches Verhalten ist als feudal einzustufen", bemängelte der Richter.

Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler kündigte gleich nach dem Urteil Revision an. Er will ein Urteil erreichen, dass von einem Komplott Brunlehners gegen den Prinzen ausgeht.

Quelle: apd/das

 
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