Landgericht Hildesheim verkündet Urteil Prinz Ernst August kann auf Strafmilderung hoffen

Hildesheim (RPO). Zehn Jahre liegen mittlerweile zwischen der Tat und dem Urteil: Nach 26 Prozesstagen will das Landgericht Hildesheim am Dienstag (13.00 Uhr) im Körperverletzungsprozess gegen Ernst August Prinz von Hannover das Urteil sprechen. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 200.000 Euro beantragt. Die Verteidigung dagegen verlangte für den Chef des Welfenhauses Straffreiheit.

Prinz Ernst August und die Strafjustiz
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Foto: AP

In dem Prozess geht es um eine Auseinandersetzung zwischen Ernst August und dem Hotelier Josef Brunlehner in Kenia, die bereits zehn Jahre zurückliegt und genauso lange die Justiz beschäftigt.

Ernst August hatte stets zugegeben, Brunlehner im Januar 2000 am Strand der Ferieninsel Lamu zwei Ohrfeigen versetzt zu haben. Er wurde für die Auseinandersetzung aber im Jahr 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt. Im Wiederaufnahmenverfahren setzte er einen neuen Prozess vor dem Landgericht Hildesheim durch. Dort hofft er nun auf einen milderen Richterspruch.

Zweifel an allen Zeugen

Der Hotelier und Discobesitzer Brunlehner sagte auch im zweiten Prozess in Hildesheim aus, der Prinz habe ihn mit Faustschlägen im Brustbereich traktiert und dabei ihm erhebliche Verletzungen zugefügt. Im Verlauf des Prozesses bestätigten aber mehr Zeugen die vom Prinzen behaupteten Ohrfeigen als die von Brunlehner behaupteten Faustschläge. Als wichtige Entlastungszeugin trat dabei die Frau des Angeklagten, Caroline Prinzessin von Hannover, auf.

Staatsanwalt Nico Elster zog am Ende in seinem Plädoyer gleichermaßen die Glaubwürdigkeit des Nebenklägers Brunlehner und der Entlastungszeugen in Zweifel. Er beantragte wegen zweier heftiger Ohrfeigen eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung und eine Geldstrafe von 200.000 Euro. Dabei attestierte er dem Prinzen einen Mangel an Unrechtsbewusstsein.

Ernst August in Österreich nicht straflos

Ob durch ein milderes Urteil die Unbescholtenheit des Prinzen wiederhergestellt wird und dieser ein leeres Führungszeugnis bekommt, ist ungewiss. Ernst August wurde im Januar 2007 vom Bezirksgericht Mondsee in Österreich nach einem vom ihm verursachten Auffahrunfall wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.

Das Urteil aus Österreich wurde im Prozess in Hildesheim verlesen. In ein deutschen Führungszeugnis werden zwar nur Strafen ab 91 Tagessätzen oder von mehr als drei Monaten Haft eingetragen. Das gilt allerdings nur, wenn im alle Verurteilungen umfassenden Strafregister keine weiteren Strafen eingetragen sind. Das Register enthält auch Verurteilungen im Ausland, wenn diese wie bei Ernst August auch in Deutschland strafbare Delikte betreffen.

(apd/felt)
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