Urteil Pro-NRW-Demo durch Köln bleibt verboten

Köln (RPO). Der für Samstag angemeldete Demonstrationszug der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro NRW von Köln-Deutz zum Bauplatz der geplanten Moschee im Stadtteil Ehrenfeld bleibt verboten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss und bestätigte damit das durch das Polizeipräsidium Köln ausgesprochene Verbot.

Bereits Mitte April hatte das Gericht einen Eilantrag von Pro Köln abgelehnt. Dieser hatte sich gegen die Verlegung der Hauptkundgebung des "Anti-Islamisierungskongresses" vom Roncalliplatz am Kölner Dom in das rechtsrheinische Deutz gerichtet.

Pro NRW hatte den nun verbotenen Protestzug als "gebührende Antwort" auf die Auflage des Polizeipräsidiums angekündigt. Polizeipräsident Klaus Steffenhagen untersagte jedoch diesen Demonstrationszug wegen "erheblicher Sicherheitsbedenken".

Mit dem gegen das Verbot gerichteten Eilantrag blieb Pro NRW bei Gericht nun ohne Erfolg. Nach der nicht zu beanstandenden Gefahrenprognose der Polizei bestehe keine Möglichkeit, den Umzug mit angemessenen Mitteln sicher durch die Stadt zu führen, entschieden die Richter. Zu Recht habe die Polizei die Situation so eingeschätzt, dass angesichts der zu erwartenden massiven, teilweise gewaltbereiten Gegenaktionen die Sicherheit des Demonstrationszuges und unbeteiligter Dritter selbst unter Einsatz mehrerer Tausend Polizeikräfte nicht zu gewährleisten sei.

Ein Sprecher von Pro NRW kündigte am Mittwoch eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Kölner Richter beim Oberverwaltungsgericht in Münster an. Dort ist auch noch das Beschwerdeverfahren von Pro Köln gegen die Verlegung der Kundgebung vom Roncalliplatz auf den Barmer Platz anhängig. Sollte dort nicht im Sinne von Pro NRW entschieden werden, wolle man zwei Eilentscheidungen beim Bundesverfassungsgericht herbeiführen.

(Az.: 20 L 650/09)

(DDP)
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