Geldstrafe Professor forderte "Spende" für Betreuung von Diplomarbeit

Karlsruhe (rpo). Ein Informatikprofessor aus Konstanz muss 32.400 Euro Geldstrafe zahlen, weil er für die Betreuung einer Diplomarbeit eine "Spende" des betroffenen Studenten verlangt hat. Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, hat sich der Hochschullehrer der Vorteilsannahme und der versuchten Erpressung schuldig gemacht.

Der 48-Jährige hatte nach Angaben des Gerichts 1.500 Mark (rund 765 Euro) verlangt und dem Studenten eine schlechtere Note gegeben, als dieser sich weigerte zu zahlen.

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Konstanz vom Oktober 2004. Der Professor hatte vor Gericht erklärt, er habe die 1.500 Mark nicht für sich, sondern als Drittmittelspende für die Fachhochschule einwerben wollen. Die Einwerbung solcher Drittmittel sei eine hochschulrechtlich verankerte Dienstaufgabe für Professoren.

Dagegen erklärten die Karlsruher Richter, es mache keinen Unterschied, ob der 48-Jährige das Geld für sich selbst oder für seine Hochschule habe erwerben wollen. Die Öffentlichkeit vertraue darauf, dass Entscheidungen staatlicher Instanzen nicht käuflich seien. Zudem sei die Einwerbung der umstrittenen "Spende" nicht in dem hochschulrechtlich dafür vorgesehenen Verfahren offen gelegt, angezeigt und genehmigt worden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(ap)
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