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SPD: Unglaublicher Skandal: Profitiert Zumwinkel von Justizpanne?

VON GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 11.12.2008 - 07:22

Düsseldorf (RP). Die Steuerhinterziehung des ehemaligen Postchefs Klaus Zumwinkel gehört zu den spektakulärsten Kriminalfällen des Jahres. Am Mittwoch waren die Ermittlungen gegen den früheren Topmanager Thema im Justizausschuss des Düsseldorfer Landtags. „Profitiert Klaus Z. von einer Gerichtspanne aufgrund von Gerichtsüberlastung?“, lautete der Tagesordnungspunkt, den die Opposition beantragt hatte.

Zumwinkel wird vorgeworfen, durch Stiftungen in Liechtenstein rund 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Durch eine Justizpanne sind die Vergehen aus dem Jahr 2001 allerdings bereits verjährt – der zuständige Richter beim Amtsgericht in Bochum hatte den Durchsuchungsbeschluss erst am 31. Januar 2008 unterschrieben, die Verjährungsfrist lief nach Ansicht der Strafkammer aber schon am 30. Januar 2008 ab.

Eine Nachlässigkeit, die nach Ansicht der Opposition fatale Folgen haben kann. Wenn die Vergehen im Jahr 2001 verjährt sind, fällt die Summe, wegen der Zumwinkel angeklagt wird, um rund 214 000 Euro auf 966  000 Euro. Damit liegt sie unter dem Richtwert von einer Million Euro, ab dem nach einem Bundesgerichtshof-Urteil in der Regel Gefängnisstrafen ohne Bewährung fällig werden. „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, kritisierte die SPD und sprach von einem „unglaublichen Skandal“.

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter kam zu einer anderen Bewertung. „Es ist nichts passiert, was auch nur entfernt an einen Skandal erinnern könnte“, sagte die CDU-Politikerin. Im Ergebnis sei die Verjährung „kaum relevant“. Bei der Strafzumessung könnten auch verjährte Taten mitberücksichtigt werden. „Strafzumessung ist keine mathematische Aufgabe“, erklärte die Ministerin, die früher selbst als Richterin tätig war. Die Höhe des Schadens sei dabei nur ein Umstand, der berücksichtigt werden müsse. In der Frage von Haft- oder Bewährungsstrafe lasse der BGH einen Ermessensspielraum.

Müller-Piepenkötter betonte, der zuständige Richter sei aus ihrer Sicht nicht überlastet gewesen. Als er die Zuständigkeit für Verfahren erhielt, habe man ihn im Gegenzug von anderen Aufgaben entlastet.

Monika Düker, Rechts-Expertin der Grünen, bleibt dabei, die Unterbesetzung der Justiz „provoziere“ Pannen. In NRW fehlten 200 Staatsanwälte und 500 Richter. „Dort, wo dauerhaft in der Justiz auf den letzten Drücker gearbeitet wird, sind Fehler vorhersehbar.“

Quelle: RP

 
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