Erster Prozesstag Amokschütze aus Mittelfranken bittet um Entschuldigung

Ansbach · Weil er auf seiner Amokfahrt im vergangenen Sommer zwei Menschen erschossen hat, steht seit Montag ein Mann in Ansbach vor Gericht. Der mutmaßliche Schütze muss aber vermutlich nicht ins Gefängnis.

 Der wegen Mordes angeklagte Bernd G. unterhält sich im Sitzungssaal im Landgericht in Ansbach vor Prozessbeginn mit seinem Anwalt Benjamin Schmitt.

Der wegen Mordes angeklagte Bernd G. unterhält sich im Sitzungssaal im Landgericht in Ansbach vor Prozessbeginn mit seinem Anwalt Benjamin Schmitt.

Foto: dpa, dka fdt

In dem Verfahren will die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Ansbach erreichen, dass der psychisch kranke 48-jährige Mann aus Mittelfranken in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Wegen einer paranoiden Schizophrenie gilt er als schuldunfähig.

Der 48-Jährige soll im Juli 2015 im mittelfränkischen Leutershausen bei Ansbach zuerst eine 82-Jährige und dann einen 72 Jahre alten Radfahrer aus seinem Auto heraus erschossen haben.

Nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit vorübergehend von dem Verfahren ausgeschlossen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hörte sich die Kammer eine Erklärung des Mannes in nicht öffentlicher Sitzung an. Wie Gerichtssprecher Jürgen Krach danach berichtete, stritt der Beschuldigte die Vorwürfe darin nicht ab.

In der Erklärung, die der Verteidiger des Mannes verlas, betonte der 48-Jährige jedoch, er habe eine andere Sichtweise und Wahrnehmung der Geschehnisse und wolle sich dazu möglicherweise später noch äußern. Er bedauere die Vorfälle zutiefst. Die Angehörigen bat er um Entschuldigung für die Folgen seines Handelns, die Verluste und die von ihm verursachten Ängste.

Die Frau und der Sohn des getöteten Radfahrers kritisierten in einer schriftlichen Erklärung, dass der Beschuldigte trotz seiner psychischen Auffälligkeit weiter eine Waffe besitzen durfte.

Er habe außerdem schon lange nicht mehr regelmäßig im Schützenverein geschossen. Dies hätte der Verein ihrer Ansicht nach bemerken und den Behörden melden müssen. Sie forderten daher stärkere Kontrollen. Der 48-Jährige durfte die Pistole und den Revolver als Sportschütze zwar besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen.

Auf seiner etwa eineinhalb Stunden dauernden Amokfahrt hatte der 48-Jährige laut Anklage zwei Waffen und mindestens 100 Schuss Munition bei sich. Nachdem er die Frau und den Radfahrer getötet hatte, fuhr er den Ermittlungen zufolge weiter und schoss auch noch auf eine Autofahrerin und später auf einen Traktorfahrer.

In beiden Fällen traf er sein Ziel nicht. Später bedrohte er noch einen Arbeiter. An einer Tankstelle konnten Mitarbeiter den Mann schließlich überwältigen und festhalten, bis die Polizei eintraf.

(hebu/dpa)
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