Arznei oder Genussmittel? Prozess um E-Zigaretten eröffnet

Frankfurt/Main · Seit heute widmet sich das Landgericht Frankfurt in einem Pilotverfahren der Frage, ob die sogenannten E-Zigaretten nun als Genuss- oder als Arzneimittel gelten. Angeklagt ist ein Geschäftsmann, der Flüssigkeiten zum Befüllen der E-Zigaretten importiert und weiterverkauft haben soll.

Die Anklage wirft dem 46-jährigen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Denn wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien.

Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte ein, mit den sogenannten Liquids gehandelt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, das es legale Genussmittel seien. Die E-Zigaretten hätten ihm auch persönlich geholfen, die starke Nikotinsucht in den Griff zu bekommen. Dem Mann werden in dem Verfahren 134 Einzeltaten zur Last gelegt.

Die Zollbehörde hatte bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume rund 15.000 Behältnisse mit der Flüssigkeit sichergestellt. In einer Gaststätte hatte der Mann laut Anklage die Liquids sogar in einer Vitrine ausgestellt.

Der Prozess wird am morgigen Dienstag mit der Vernehmung des wissenschaftlichen Gutachters fortgesetzt. Andere Gerichte hatten sich in der Vergangenheit bereits mit der Frage - Genuss- oder Arzneimittel - befasst. Darunter urteilte in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht München, dass die rauchfreie E-Zigarette keine Arznei im Sinne des Gesetzes ist.

(dpa/hüls)
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