Haupttäter könnte Lebenslänglich bekommen: Prozess um Siegburger Foltermord neu aufgerollt
zuletzt aktualisiert: 24.04.2009 - 16:24Bonn (RPO). Das Landgericht Bonn hat zweieinhalb Jahre nach dem Foltermord an einem Häftling im Siegburger Jugendgefängnis den Prozess gegen den Haupttäter neu aufgerollt. Im ersten Verfahren wurde Pascal I. zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nun droht ihm eine lebenslange Gefängnisstrafe. Die Kammer prüft zudem, ob sie sich die Anordnung von Sicherungsverwahrung vorbehält.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Haftstrafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Der inzwischen 21-jährige Angeklagte erklärte zum Prozessauftakt unter Tränen sein Bedauern über die Tat. Er finde keine Antwort auf die Frage nach den Gründen, sagte Pascal I. Er könne nicht essen und nur schlecht schlafen. Über das Opfer, den 20-jährigen Hermann H., sagte er: "Er hat mir gar nichts getan." Der Angeklagte betonte überdies, seine Lebenseinstellung habe sich stark gewandelt. "Ich will jetzt ein vernünftiges Leben führen."
Die Haftstrafen von 14 und 10 Jahren für seine beiden Mittäter sind bereits rechtskräftig. Die drei Männer hatten ihr Opfer im November 2006 fast zwölf Stunden lang misshandelt. Sie schlugen ihn mit Handtüchern, vergewaltigten und quälten ihn. Hermann H. musste unter anderem Urin trinken und Erbrochenes und Kot essen. Aus Angst wagte der Mithäftling nicht, das Wachpersonal zu rufen. Fünf Mal versuchten die Täter, den Misshandelten zu erhängen. Schließlich zwangen sie ihn, sich mit Bettlakenstreifen selbst umzubringen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den damals 20-jährigen Pascal I. gefordert. Die Strafkammer stufte ihn jedoch als Heranwachsenden ein und sah deshalb von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab: Es gebe den "Hoffnungsschimmer", dass der Angeklagte resozialisierungsfähig sei. Der BGH beanstandete, diese Annahme stütze sich nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen. Auch sei die Sicherungsverwahrung nicht ausreichend geprüft worden.
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt; das Urteil wird für den 8. Mai erwartet.
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