Neonazi vor Gericht: Prozess: Verteidiger zitiert aus "Mein Kampf"
zuletzt aktualisiert: 09.02.2007 - 17:24Mannheim (RPO). Im Prozess gegen den Neonazi und Holocaust-Leugner Ernst Zündel hat ein Verteidiger in einem mehrstündigen Plädoyer Passagen aus Hitlers "Mein Kampf" und den Rassegesetzen der Nazis zitiert. Außerdem forderten die Verteidiger Freispruch für Zündel.
In seinem mehrstündigen Plädoyer vor dem Mannheimer Landgericht zitierte Rechtsanwalt Ludwig Bock Passagen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" und den Rassegesetzen der Nazis. Zündels Hauptverteidiger Jürgen Rieger bestritt erneut, dass es den Holocaust gegeben habe. Das Urteil wird voraussichtlich am 15. Februar gesprochen.
Bock warf dem Gericht vor, «den Prozess mit dem Offenkundigkeitsprinzip niederzuknüppeln» und sich nicht einer wissenschaftlichen Analyse des Holocausts stellen zu wollen. Das Gericht habe Angst vor einer unorthodoxen Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte er, Zündel persönlich diffamiert und sich damit selbst strafbar gemacht zu haben. Staatsanwalt Andreas Grossmann hatte Zündel zuvor als «Rattenfänger» bezeichnet.
Zündel war im Februar 2005 aus Kanada abgeschoben worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er hatte den millionenfachen Mord an den Juden in deutschen Gaskammern als Geschichtsfälschung bezeichnet. Die Anklage stützt sich auf Zündels Schriften, darunter zwölf so genannte Germania-Rundbriefe sowie auf die «zundelsite» im Internet, mit der der deutsche Staatsbürger von Kanada aus rechtsextremistische und antisemitische Propaganda weltweit verbreitete.
Ein erstes Verfahren gegen ihn war Ende 2005 geplatzt, weil seine Verteidigerin Sylvia Stolz unter anderem die Zulassung des rechtsextremistischen Anwalts Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Die Juristin wurde daraufhin von ihrem Mandat entbunden und aus dem Verfahren ausgeschlossen.
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