Urteil am Amtsgericht 1000 Euro Strafe für das Wort "Rabauken-Jäger"

Schwerin/Pasewalk · Ein Reporter wurde vom Amtsgericht Pasewalk zu 1000 Euro Strafe verdonnert, weil er einen Jäger als "Rabauken" bezeichnet hatte. Der hatte ein totes Reh mit einem Strick hinter seinem Auto hergeschleift. Das Urteil löste Empörung aus.

 So berichtet der "Nordkurier" auf seiner Homepage über den Rechtsstreit um den Begriff "Rabauke".

So berichtet der "Nordkurier" auf seiner Homepage über den Rechtsstreit um den Begriff "Rabauke".

Foto: Screenshot Nordkurier

Der Fall, der nun vor Gericht verhandelt wurde, spielte sich bereits im Sommer 2014 ab. Reporter Thomas Krause von der Neubrandenburger Tageszeitung "Nordkurier" hatte beschrieben, wie ein Jagdpächter aus Vorpommern ein totes Reh am Hinterlauf am Auto festgebunden hatte, um es anschließend hinter sich herzuschleifen. Auch ein Foto dokumentierte das Abschleppverfahren. Der "Nordkurier" druckte das Bild ab.

In seinem Text ließ Krause keinen Zweifel daran, dass er die Handlungsweise verabscheute. Dem Jäger warf er unter anderem vor, "großen Mist" gebaut zu haben. Auch im Internet löste das Vorgehen des Jägers Empörung aus.

Der aber erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Anstoß nahm er am Begriff "Rabauken-Jäger", den der Journalist auch in der Überschrift verwendet hatte. In der vergangenen Woche fiel das Urteil. Die Richterin am Amtsgericht Pasewalk (Kreis Vorpommern-Greifswald) verurteilte den Journalisten wegen Beleidigung zu rund 1000 Euro Geldstrafe.

Begründung laut "Nordkurier": Die Wortwahl sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Selbst wenn ein Reporter ein Verhalten als unangemessen charakterisieren wolle, dürfe er dazu keine derartigen Formulierungen benutzen. Ein Kind könne man noch als Rabauken betiteln könne, ein Erwachsener müsse sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen. Die Richterin monierte die Wortwahl als zu "pfeffrig und scharf". Sie wäre auch erbost, wenn sie als Rabauken-Richterin bezeichnet werden würde.

Nun schlägt der Fall umso höhere Wellen. Auf Twitter machte sich allgemeines Unverständnis breit. Am Donnerstag druckte gar die "Bild"-Zeitung den gesamten Artikel des Nordkuriers aus dem Sommer 2014 ab. "Beleidigende" Wortwahl inklusive. Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) übte scharfe Kritik. Ein Richter dürfe einem Journalisten nicht vorschreiben, was er beruflich zu äußern habe. Das Urteil erinnere an Zensur. Der Verlag kündigte bereits Rechtsmittel dagegen an.

Den Vorfall, das tote Reh bei Rathebur über die Bundesstraße 109 zu schleifen, hatte auch der Landesjagdverband kritisiert. Das Verhalten des Jägers widerspreche allen Normen jagdlicher Ethik, erklärte ein Verbandssprecher. Rechtexperten erwarten eine Revision, da die Tatsachen klar seien. Dann müsste das Rostocker Oberlandesgericht klären, ob der Begriff "Rabauke" eine Beleidigung sei oder nicht.

"Nordkurier"-Chefredakteur Lutz Schumacher übte in einen Kommentar zu dem Urteil scharfe Kritik am Urteil des Amtsgerichts. Überschrift: "Rabauken in Richter-Roben."

(dpa)
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