Gericht hebt Bewährung auf RAF-Mitbegründer Horst Mahler muss eventuell ins Gefängnis

Brandenburg an der Havel · Der RAF-Mitbegründer und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler muss möglicherweise ins Gefängnis zurück. Die Aussetzung seiner Haftstrafe zur Bewährung wurde aufgehoben, außerdem gibt es eine neue Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn.

 Horst Mahler droht eine Haft.

Horst Mahler droht eine Haft.

Foto: dapd, dapd

Das sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) am Freitag. Zuvor hatten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" berichtet. Holocaust-Leugner Mahler hat seit 2009 in Brandenburg an der Havel eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu verbüßen.

Allerdings ist der Vollzug bereits im vergangenen Juli wegen einer schweren Erkrankung Mahlers unterbrochen worden. Mahler wird an diesem Samstag 80 Jahre alt. Eine positive Sozialprognose ist bei dem Extremisten nach Einschätzung des OLG für die Zukunft nicht zu erwarten.

(dpa)
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