Türsteher wies Afrikaner ab Urteil im Rassismus-Prozess: Disco muss Schmerzensgeld zahlen

München · Eine Münchner Diskothek muss einem Mann aus Afrika Schmerzensgeld zahlen, weil er vom Türsteher abgewiesen wurde.

Der Kläger Hamado Dipama.

Der Kläger Hamado Dipama.

Foto: dpa, tha axs sja

Das Amtsgericht München verurteilte den Club am Mittwoch zu einer Zahlung von 500 Euro. "Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner "Rasse" oder seiner ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek "Herzblut" zu verweigern", entschied das Gericht. Außerdem muss der Club die Anwaltskosten des Klägers übernehmen.

Der aus Burkina Faso stammende Hamado Dipama hatte sechs Clubs auf Unterlassung verklagt und Schmerzensgeld verlangt, weil er davon ausgeht, dass er wegen seiner Hautfarbe vom Türsteher abgewiesen wurde. Noch in einem weiteren Fall gab das Gericht Dipama recht und sprach ihm ebenfalls 500 Euro zu. Es gab zwei Vergleiche, eine Klage zog Dipama nach Gerichtsangaben zurück, in einem Fall wurde seine Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil will Dipama allerdings Rechtsmittel einlegen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Im vergangenen Jahr hatte Dipama gemeinsam mit anderen Mitstreitern aus dem Münchner Ausländerbeirat eine Stichprobe in 25 Münchner Clubs durchgeführt. Das Ergebnis: 20 Mal hieß es für Dipama und seinen ebenfalls dunkelhäutigen Freund: Ihr kommt hier nicht rein. Ihre weißen Begleiter hatten dagegen keine Probleme, den Club zu betreten. Dipama wirft den Clubbetreibern Rassismus vor. "Wegen der Hautfarbe abgelehnt zu werden, ist Alltag", sagte er zu Beginn des ersten Prozesses im April. "Traurig, aber so ist es."

(dpa)
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