Verbraucherschützer warnen: Rausch mit Alkopops aus der Tüte
zuletzt aktualisiert: 26.05.2005 - 11:42Berlin (rpo). Eltern aufgepasst: Der Rausch aus der Brause-Tüte ist unter Jugendlichen im Kommen. Der Alkopops-Konsum ist zwar stark zurückgegangen, seit vergangenen August eine Sondersteuer diese Getränke kräftig verteuert hat. Doch jetzt warnen Verbraucherschützer vor den Alkopops in Pulverform, die immer beliebter werden. Das Schnaps-Pulver ist - wie harmlose Kinderbrause auch - in unauffälligen Tütchen verpackt und gilt rechtlich nicht als alkoholisches Getränk, enthält aber 4,8 Volumenprozent Alkohol.
Damit entspricht jeder Beutel etwa einem bis eineinhalb Gläschen Schnaps, wie Birgit Rehlender, Ernährungsexpertin von Stiftung Warentest weiß: "Das ist genauso gefährlich wie die Alkopop-Flaschendrinks."
"Dröhnt gut zu", versprechen denn beispielsweise auch Hersteller des neuen In-Getränks auf ihrer Internet-Seite und locken mit niedrigen Preisen für schmale Teenager-Geldbeutel mit dem Slogan "... Geschmack für wenig Knete", "ergiebiger als Muttis Spülmittel". Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers, Minderjährige vom Kauf hochprozentiger Alkopop-Drinks abzuhalten, ist offenbar eine Gesetzeslücke offen geblieben - und die wird von den findigen Anbietern der Alko-Brause kräftig genutzt.
Indem der Alkohol als Instantpulver verkauft wird, wird auch die seit letztem Sommer geltende Sondersteuer von 84 Cent pro 0,275-Liter-Flasche umschifft. Die hochprozentige, süßliche Brausemischung in Wodka- oder Rum-Geschmacksrichtung kostet pro Tütchen 1,65 bis 2,40 Euro. In Wasser aufgelöst, lässt sich ein Viertelliter Alkopop daraus mischen, und zwar billiger als die besteuerte Fertigmixtur in Flaschen.
Was die Verbraucherschützer zunehmend beunruhigt: Das Trendpulver wurde anfangs zunächst als "Geheimtipp" übers Internet gehandelt. Neuerdings ist es auch an Tankstellen, Kiosken, in Getränkemärkten oder Kneipen zu kaufen, meist direkt neben der Kasse platziert, so die jüngsten Marktbeobachtungen von Andrea Schauff, Ernährungsspezialistin der Verbraucherzentrale Hessen. Harte Spirituosen dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. In beiden Fällen werde das Jugendschutzgesetz in der Regel aber häufig umgangen, so die Erfahrungen Hauffs: beim Internet-Verkauf könne die Volljährigkeit gar nicht überprüft werden. Und auch im Laden werde das Pulver immer wieder ohne Nachfrage nach Alter und Personalausweis an Minderjährige verkauft - obwohl auf den Tüten die Warnung aufgedruckt sei: "Alkohol kann süchtig machen - Abgabe ab 18 Jahren."
Zucker, Benzoesäure und synthetische Farbstoffe
Wer bei seinen Kindern die vermeintlich harmlosen Brausebeutel findet, sollte alarmiert sein, sagt Rehlender von Stiftung Warentest. "Das ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen." Ob die Schnaps-Brause unaufgelöst in den Mund genommen oder als Instant-Lösung getrunken werde, sei egal. Rausch bleibt Rausch. "Die Menge Alkohol ist die gleiche", gibt Rehlender zu bedenken.
Sorgen bereitet der Expertin auch die Qualität des Pulvers. Neben großen Zuckermengen, Konservierungsstoffen, Benzoe- und Sorbinsäuren fanden die Tester nach eigenen Angaben zudem synthetische Azofarbstoffe in den Tüten. "Ein Farbstoff war weder rechtlich zugelassen noch bekannt", schimpft Rehlender.
"Die Sondersteuer gehört auch aufs Pulver ausgeweitet", fordert Waltraud Fesser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sobald Alkohol im Spiel sei, müssten die Jugendlichen geschützt werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hatte erst vor kurzem neue Zahlen präsentiert, wonach Minderjährige deutlich weniger zugreifen, wenn Alkopops sie teuer zu stehen kommen. Verbraucherschützer hoffen jetzt auf den Sommer, dann soll die Sondersteuer noch einmal auf ihre Auswirkungen überprüft werden.
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