Spendenskandal in Essener Klinik: Razzia - Chefarzt darf nicht mehr operieren
VON JÜRGEN STOCK - zuletzt aktualisiert: 10.10.2007 - 08:47Essen (RP). Polizei und Staatsanwaltschaft haben gestern Arbeits- und Privaträume von Professor Christoph B. (63), Chefarzt für Transplantationschirurgie am Uni-Klinikum Essen, durchsucht. Lothar Zechlin, Rektor der Universität Duisburg-Essen, verfügte daraufhin die vorläufige Dienstenthebung des Mediziners. Operieren darf der Chefarzt nun vorläufig nicht mehr.
„Wir haben alle Maßnahmen getroffen, damit unsere Patienten unter dieser Entwicklung nicht leiden“, versicherte der Ärztliche Direktor des Essener Universitätsklinikums, Professor Gerald Holtmann, der sein Amt erst vor zwei Monaten angetreten hat. Vor fünf Monaten waren Vorwürfe gegen B. bekannt geworden, er habe gegen Spendenzahlungen Kassenpatienten bei Operationen bevorzugt behandelt.
64 Polizisten und drei Staatsanwälte beschlagnahmten gestern außerdem Unterlagen in Wohnungen und Büros einer Leitenden Oberärztin am Klinikum, den Wohnungen von drei Zeugen sowie drei medizinischen Abrechnungsbüros in Duisburg, Mönchengladbach und Hamburg. „Insgesamt haben wir etwa 100 Fälle überprüft“, berichtet Wilhelm Kassenböhmer von der Staatsanwaltschaft Essen. Inzwischen habe man die einzelnen Taten soweit strafrechtlich einordnen können, dass ein Richter die Hausdurchsuchen genehmigte.
Demnach soll der weltweit renommierte Transplantations-Chirurg B. bereits seit 2002 das Universitätsklinikum dadurch betrogen haben, dass er in 31 Fällen Kassenpatienten gegen Spenden als Privatpatienten behandelt habe. Dabei soll ihm die Oberärztin geholfen haben.
In zehn Fällen soll Broelsch Patienten und Krankenkassen dadurch betrogen haben, dass er für Chefarztbehandlungen und Operationen Geld verlangt, die Patienten aber nicht selbst operiert habe. Acht weitere Fälle wertet die Staatsanwaltschaft als Erpressung.
So soll B. von todkranken Patienten, die andere angesehene Kliniken bereits als austherapiert eingestuft hatten und die ihn als letzte Hoffnung aufsuchten, Geld verlangt haben, bevor sie in die Uni-Klinik aufgenommen wurden. Sieben Mal hat B. laut Ermittlungsbehörden gegen Geldzahlungen auf die Patientenaufnahme und die Operationsplanung Einfluss genommen haben. Überdies werfen die Ermittler dem Chirurgen Steuerhinterziehung vor.
So soll der Mediziner Geld teilweise bar kassiert, aber keine Einkommensteuer bezahlt haben. Auf Betrug und Erpressung stehen jeweils bis zu fünf Jahren Haft. B. hatte zugegeben, Spenden erhalten zu haben. Er habe sich aber nicht bereichert oder Patienten zu Spenden gedrängt. Auch habe er seine Operationspläne ausschließlich nach medizinischen Notwendigkeiten aufgestellt und nicht von Zahlungen abhängig gemacht.
Die Staatsanwaltschaft dagegen hofft, bei den Durchsuchungen zusätzliches Material gegen den Professor zu finden. Kassenböhmer: „B. hat bei den Durchsuchungen kooperiert. Allerdings wurde er zwischendurch mehrfach zu Operationen gerufen.“
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