Das Leben einer Geliebten Rechtlich keine Ansprüche

Düsseldorf (RP). Was als harmlose Affäre beginnt, wird oft zu einem längeren Verhältnis. Etliche Frauen geraten über die Jahre in finanzielle Abhängigkeit von dem verheirateten Mann oder haben gar Kinder von ihm. "Doch vor Gericht ist ihre Position die einer völlig Fremden", sagt Elke Thom-Eben. "Sie haben keinerlei Ansprüche."

Die Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf weiß, dass vor allem große finanzielle Probleme auf die Frau zukommen können, wenn sie ein Kind von einem verheirateten Mann bekommt. "Dann hat die Geliebte nur für die ersten drei Jahre einen Anspruch auf Unterhalt, wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt."

Derzeit bastele das Verfassungsgericht zwar an einer Neuregelung, noch seien nichtverheiratete Frauen jedoch deutlich benachteiligt. "Der Anspruch auf Unterhalt berechnet sich nach dem Verdienstausfall der Frau in diesen ersten drei Jahren", erklärt Thom-Eben. Geschiedene Ehefrauen bekommen dagegen Unterhaltszahlungen, die sich nach dem Einkommen des Mannes berechnen — und zwar, bis das Kind erwachsen ist.

Ebenfalls heikel ist die rechtliche Situation, sollte die Geliebte dem Mann größere Beträge geliehen haben oder Güter angeschafft haben. "Egal, wie stark die Gefühle sind, bei nichtverheirateten Partnerschaften sollte alles vertraglich abgesichert sein." Die Frau müsse Darlehensverträge aufsetzen, bevor sie ihrem Geliebten Geld leiht, und sich alle Anschaffungen quittieren lassen. Nur diese Güter könne sie vor Gericht im Falle einer Trennung einklagen.

(RP)
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