Gerichtsurteil Rechtsextreme dürfen in Dresden marschieren

Dresden (RPO). Das Dresdner Verwaltungsgericht hat das Aufmarschverbot für die Rechtsextremisten am 13. Februar für unzulässig erklärt. Die Beschränkung der von der rechtsextremistischen "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) angemeldeten Demonstration auf eine stationäre Versammlung verstoße gegen die Versammlungsfreiheit, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag in Dresden mit.

Die JLO hat auch in diesem Jahr anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens vor 65 Jahren einen "Trauerzug" angemeldet. Erwartet werden zwischen 6500 und 8000 Teilnehmer. Die Dresdner Stadtverwaltung hatte die Durchführung des Aufzugs jedoch untersagt und einen Versammlungsplatz festgelegt.

Das Verwaltungsgericht verwies nun auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Staat sei aufgrund der Versammlungsfreiheit gehalten, angemeldete Versammlungen möglichst vor Ausschreitungen und Störungen zu schützen. Bislang könne nicht angenommen werden, dass die Polizei personell oder organisatorisch nicht in der Lage sein werde, die erwartete Gefahrenlage zu beherrschen.

Die Beschränkung auf einen stationären Standort stelle vor diesem Hintergrund eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des inhaltlichen Anliegens und damit eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts über die Art der Veranstaltung dar, hieß es. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich.

(DDP/felt)
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