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Rechtsextremist Mahler zu hoher Haftstrafe verurteilt
  Foto: ddp, ddp
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Fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung: Rechtsextremist Mahler pöbelt vor Gericht

VON SUSANN FISCHER, DDP - zuletzt aktualisiert: 11.03.2009 - 19:35

Potsdam (RPO). Horst Mahler blickt offen in die Kameras. Ein Lächeln huscht über sein Gesicht. Er scheint sich zu freuen auf das, was gleich kommen wird. Der 73 Jahre alte Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt erwartet am Mittwoch am Landgericht Potsdam sein Urteil im Prozess wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen.

Horst Mahler wurde erneut wegen Volksverhetzung verurteilt.  Foto: ddp, ddp
Horst Mahler wurde erneut wegen Volksverhetzung verurteilt. Foto: ddp, ddp

Mehr als 50 Anhänger sind zu der Verhandlung gekommen. Sie tragen Pullis der bei Neonazis beliebten Kleidermarke "Thor Steinar" und T-Shirts mit Aufdrucken, die den Rechtsstaat in Zweifel ziehen. Als Mahler den Gerichtssaal betritt, begrüßen sie ihn mit Standing Ovations. Wegen des Andrangs beginnt die Urteilsverkündung eine Stunde später als geplant.

Um kurz nach 15.00 Uhr verkündet der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz das Urteil: Mahler bekommt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten. Er hat sich nach Auffassung der vierten Strafkammer in 19 Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht. Mahler habe in Schriften im Internet und in E-Mails unter anderem den Holocaust geleugnet, sagt Dielitz. Mahler ruft während der Urteilsverkündung mehrfach dazwischen und wirft dem Richter vor, das "deutsche Volk" zu verleumden.

Der Vorsitzende Richter macht aus seiner Abscheu gegen das von Mahler auch vor Gericht verbreitete rechtsextremistische Gedankengut keinen Hehl. Immer wieder beurteilt er Äußerungen Mahlers als "unerträglich". Als er Passagen aus Mahlers Verteidigung zitiert, betont Dielitz: "Mir wird übel, wenn ich das wiederholen muss."

Mahler hat nach Angaben des Richters während des seit Oktober laufenden Prozesses unter anderem behauptet, dass Konzentrationslager "Altenheime für Juden" waren. Außerdem hat sich der Rechtsextremist in seinem Schlusswort als "Führer" angeboten. Das sei eine "übelste Provokation", sagt Dielitz. Dass Mahler fortwährend den Holocaust leugne, belege seine Uneinsichtigkeit und seine "kriminelle Energie".

Im Detail wird Mahler am Landgericht Potsdam zu zwei Freiheitsstrafen von zwei Jahren und vier Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dabei geht es zum einen um mehrere Fälle von Volksverhetzung, die bei einem früheren Urteil des Landgerichts Hamburg noch nicht berücksichtigt wurden. Zum anderen geht es um Fälle, die die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Anklage brachte.

Mahler wird damit zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Erst am 25. Februar war er am Landgericht München ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter hatten wegen Fluchtgefahr sofortigen Strafvollzug angeordnet. Deshalb wurde Mahler zur Fortsetzung des Prozesses in Potsdam jeweils aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Dielitz ordnet in seiner Urteilsverkündung eine sogenannte Überhaft an. Das bedeutet, dass Mahler aufgrund des Potsdamer Urteils auch dann im Gefängnis bleibt, wenn seine U-Haft in München aufgehoben werden sollte.

Die vierte Strafkammer geht mit der Gesamtstrafe über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verlangt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Er kündigt nach Prozessende Revision an.

Diese wird nach Angaben von Gerichtssprecher Frank Tiemann den Bundesgerichtshof beschäftigen. Das Gleiche gelte für das Urteil aus München. Mahler sucht offenbar eine weitere Plattform, um seine Ansichten zu verbreiten. Dielitz gibt ihm und seinen Anhängern jedoch mit auf den Weg: "Sie sind eine ganz geringe Minderheit. Das ist ihr persönliches Schicksal."

Ob Mahler sich wegen seiner Äußerungen vor Gericht in weiteren Strafverfahren verantworten muss, ist noch offen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, Christoph Lange, betonte auf ddp-Anfrage: "Sollte der Anklagevertreter einen Anfangsverdacht bezüglich neuer Straftaten sehen, wird er reagieren." Ein Angeklagter dürfe vor Gericht nicht sagen, was er wolle.

Quelle: DDP

 
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