Schüsse auf jungen Einbrecher Rentner zu Bewährungsstrafe verurteilt

Stade · Wegen der tödlichen Schüsse auf einen jugendlichen Räuber ist ein 81-Jähriger zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

 Der wegen Totschlags Angeklagte wird von einem seiner zwei Anwälte, Jürgen Meyer (links) in den Verhandlungssaal des Landgerichts in Stade begleitet.

Der wegen Totschlags Angeklagte wird von einem seiner zwei Anwälte, Jürgen Meyer (links) in den Verhandlungssaal des Landgerichts in Stade begleitet.

Foto: dpa, crj sab

Das Landgericht Stade sprach den Rentner des Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig. In dem juristisch komplizierten Fall entschieden die Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Montag, dass sich der Angeklagte nicht in einer Notwehrlage befand, die sein Handeln gerechtfertigt hätte. Zugleich billigten sie ihm aber eine erhebliche Strafmilderung zu.

Der Rentner war 2010 auf seinem Anwesen bei Sittensen in Niedersachsen von dem 16-Jährigen sowie vier weiteren jungen Männer überfallen worden. Diese hatten den damals wegen einer Knieoperation auf Gehhilfen angewiesenen Mann in sein Haus gezerrt, ihn mit einer Softair-Waffe bedroht und eine Geldbörse mit mehr als 2000 Euro geraubt. Dann begannen sie, das Gebäude zu durchsuchen.

Als eine Alarmanlage losging, flohen die Räuber aus dem Haus. In dieser Situation griff der damals 77-Jährige laut Gericht nach einer Pistole, die er griffbereit im Haus hatte, und feuerte kurz nacheinander vier gezielte Schüsse in deren Richtung ab. Der 16-Jährige, der die Geldbörse des Überfallenen in der Jacke hatte, wurde im Rücken getroffen und getötet.

Dem Gericht zufolge bestand für den Angeklagten zum Zeitpunkt der Schüsse keine Lebensgefahr mehr, da die Täter bereits auf der Flucht waren. Auch zur Verteidigung seines Eigentums seien die auf Oberkörperhöhe abgegebenen Schüssen ohne Warnung nicht angemessen gewesen. Zwar sei die Verteidigung von Eigentum auch mittels Schusswaffe durchaus erlaubt. Der Angeklagte hätte aber zumindest einen Warnschuss abgeben "können und müssen".

Die Angeklagte sei zudem Jäger und daher auch im Umgang mit Schusswaffen geübt gewesen. Außerdem waren laut Urteil durch die Aktivierung der Alarmanlagen starke Lampen rund um das Haus angegangen, sodass der Schütze zum fraglichen Zeitpunkt eine gute Sicht hatte.

Aufgrund der Gesamtumstände hielten die Richter dem Mann allerdings erhebliche Milderungsumstände zu Gute, die die Strafe deutlich abschwächten. Er sei "Opfer" gewesen und habe sich unter anderem in einer psychisch enorm belastenden Situation befunden, die seine Steuerungsfähigkeit stark beeinträchtigt habe, sagte die Sprecherin. Das Gericht erkannte daher auf einen minderschweren Totschlag.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten in dem seit April laufenden Verfahren auf Freispruch plädiert. An dem Verfahren hatten als Nebenkläger auch Angehörige des Getöteten teilgenommen. Sie hatten eine Verurteilung gefordert, aber kein konkretes Strafmaß genannt. Die drei überlebenden Räuber waren wegen des Überfalls bereits 2011 zu Haftstrafen verurteilt worden.

(AFP)
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