Außergerichtliche Einigung abgelehnt: Rudi Carell: Anklage wegen Fahrerflucht
zuletzt aktualisiert: 28.09.2004 - 16:42Köln (rpo). Der niederländische Exportartikel Nummer eins auf deutschen Mattscheiben mit Namen Rudi Carell hat in wenigen Tagen eine Klage am Hals. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft dem Showmaster Fahrerflucht vor. Das erklärte ein Sprecher der Behörde am Dienstag.
Der 69-Jährige soll mit seinem Fahrzeug in einem Kölner Parkhaus ein anderes Auto beschädigt haben. Anschließend hatte Carell laut Ermittlungen an der Windschutzscheibe des Geschädigten einen Zettel mit seiner Rufnummer hinterlassen.
Für die Staatsanwaltschaft ist das nicht ausreichend. Er hätte angesichts des Schadens die Polizei rufen müssen, sagte Sprecher Sigmar Raupach.
Carell hatte das Angebot der Ermittler abgelehnt, das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 5000 Euro einzustellen.
Jetzt werde man unverzüglich Anklage erheben, damit es noch in diesem Jahr zu einem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht kommen könne, so Raupach. Carell muss hier persönlich erscheinen. Bei dem Unfallgeschädigten hatte es sich um einen Autofahrer aus den Niederlanden gehandelt.
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