Rundfunkbeiträge Gericht hebt Haftbefehl gegen Nichtzahlerin auf

Potsdam · Eigentlich sollte eine 43-jährige Brandenburgerin in Haft genommen werden, weil sie seit mehr als drei Jahren die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert hat. Den Gang ins Gefängnis muss sie nun doch nicht antreten.

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Foto: dpa, dan soe sab

Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau säumige Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.

Das Amt Beetzsee habe mitgeteilt, dass der rbb als Gläubiger seinen Antrag auf auf Anordnung der Haft gegenüber der Schuldnerin zurückgezogen habe, erklärte Beck. Daraufhin habe das Landgericht den Haftbefehl am Montagnachmittag aufgehoben.

Beiträge werden wohl nicht sinken

Unterdessen wird deutlich, dass der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio im nächsten Jahr voraussichtlich nicht gesenkt werden wird. Wenige Tage vor dem Treffen der Ministerpräsidenten in Rostock gibt es unter den Ländern noch keine Mehrheit dafür. Rheinland-Pfalz, das die Medienpolitik koordiniert, ist aber zuversichtlich, einen Kompromiss zu finden: Die Mehrheit der Länder scheine hinsichtlich der künftigen Beitragshöhe eher eine Rücklage anzustreben, sagte Staatssekretärin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei mit einer Selbstverpflichtung der Anstalten zu Reformen gekoppelt. Die Expertenkommission KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag wegen eines Einnahmenüberschusses von derzeit 17,50 auf 17,20 Euro im Monat zu senken.

(felt/dpa)
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