Prozess in Münster Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag nicht dem Grundgesetz widerspricht. Damit wurden drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen.
Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert. Eine vierte Berufung wurde am Vortag zurückgezogen.
Die Kläger sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag an die eigene Wohnung gekoppelt.
Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er nachweislich Fernsehen oder Radio nicht nutzen würde. Der 2. Senat ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: 2 A 2423/14, 2 A 2311/14 und A 2422/14).