Rundfunkbeitrag Wie man wegen GEZ-Gebühren im Gefängnis landet

Lünen · In Sachsen saß Sieglinde Baumert im Gefängnis, weil sie den Rundfunkbeitrag mehrere Jahre lang nicht gezahlt hat. Sie ist nicht die erste, die deswegen in Haft saß. Wie kann es soweit kommen? Und kann man sich überhaupt wehren?

 Dieses Schreiben sehen viele Deutsche nicht gerne im Briefkasten.

Dieses Schreiben sehen viele Deutsche nicht gerne im Briefkasten.

Foto: dpa, dan soe sab

Die Briefe mit den Vordrucken des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio sehen viele Leute nicht gerne im Briefkasten. Einige wenige ignorieren sie sogar solange, bis sie ins Gefängnis kommen. So erging es kürzlich Sieglinde Baumert (46) aus Geisa, die einen Monat in Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz saß und nun wieder frei ist. Sie hatte sich geweigert, den Behörden eine Vermögensauskunft zu erteilen.

Auch Petra T. saß hinter Gittern

Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Im Dezember 2015 musste Petra T. in die JVA Gelsenkirchen. Auch sie wollte ihre Einkünfte nicht offenlegen. Die Konsequenz: Der Gerichtsvollzieher nahm sie gleich mit. Nach zwei Tagen in der JVA unterschrieb T. die Vermögensauskunft dann doch und wurde entlassen, wie sie selbst auf ihrer Internetseite und in einem Youtube-Video erklärt. Das Amtsgericht Lünen bestätigte diesen Vorgang unserer Redaktion.

Petra T. dokumentiert auf ihrer Internetseite das jahrelange Hin und Her zwischen ihr und dem "Beitragsservice". Weil sie den Rundfunkbeitrag zwischen Januar 2013 und März 2014 nicht zahlte, wurde ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Es ging um einen Betrag von 322,62 Euro. Am 11. Juli 2014 kündigte die Stadtkasse Lünen dann die Vollstreckung an. Petra T. stellte das Dokument auf ihre Internetseite.

Bis es soweit kommt, dass säumige Beitragszahler in Erzwingungshaft kommen, muss viel passieren. Häufig ziehen sich die Verfahren dann schon Jahre hin. Das Mahnverfahren des Beitragsservice beginnt mit einer schriftlichen Zahlungserinnerung. Darauf folgen Beitragsbescheide und ein Mahnschreiben. "Die letzte Stufe des Mahnverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen, welches die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stellt", erklärt Christian Greuel, Sprecher der Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio. In jedem Bundesland sei anders geregelt, welche Behörde die ausstehenden Beiträge eintreibt. Oft sind es Finanzämter oder Stadtkassen.

"Mit Stichtag 31. Dezember 2014 befanden sich insgesamt rund 4,5 Millionen Beitragskonten im Mahnverfahren bzw. in der Vollstreckung. Hierbei von Zahlungsverweigerern zu sprechen, wäre jedoch falsch", erklärt Greuel weiter. Die Zahl beinhalte auch Bürger, die lediglich nicht pünktlich bezahlt hätten. Es gibt rund 44,5 Millionen Beitragskonten, zehn Prozent der Haushalte zahlen also nicht oder nicht pünktlich. Nach Informationen des "Tagesspiegel" schätzt die Finanzkommission von ARD und ZDF, dass es 2,2 Millionen Vollstreckungsersuchen im Bundesgebiet für 2015 geben wird. Die genauen Zahlen liegen noch nicht vor. Im Geschäftsbericht des Beitragsservice sind 890.912 Vollstreckungsersuchen für das Jahr 2014 ausgewiesen.

Seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag müssen alle Haushalte in Deutschland einen monatlichen Betrag von 17,50 Euro entrichten. Seit der Änderung verschickt der Beitragsservice nun Zahlungsaufforderungen auf Basis der Daten der Einwohnermeldeämter. Damit werden mehr potentielle Beitragszahler erfasst. Im Jahr 2014 haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten rund 8,3 Milliarden Euro eingenommen.

Rechtsanwalt Sascha Gille von der Kanzlei PWB in Jena vertritt rund 1000 Mandanten aus Deutschland, die sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren. Er weiß, dass es andere Wege gibt, sich gegen die Zahlung zu wehren. Gegen einen Festsetzungsbescheid etwa könne man klagen. Er rät seinen Mandanten aber, den Beitrag unter Vorbehalt zu bezahlen, damit nicht der Gerichtsvollzieher kommt. "Eine Vogelstrauß-Taktik führt zwangsläufig zu Problemen", sagt Gille.

Nur wer soziale Leistungen vom Staat bezieht, kann sich befreien lassen — etwa Hartz IV, Grundsicherung oder Bafög. Aber auch dafür muss ein Antrag gestellt werden.

(heif)
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