S-Bahn-Tür in Hamburg zugemauert Video zeigt drei Vermummte bei der Tat

Hamburg · Nachdem Unbekannte die Tür in einer Hamburger S-Bahn zugemauert haben, ermittelt die Polizei. Vor allem die Bilder einer Überwachungskamera sollen helfen. Darauf sind drei Vermummte zu sehen. Sie gingen organisiert und zielstrebig vor.

S-Bahn-Tür in Hamburg von Unbekannten zugemauert
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S-Bahn-Tür in Hamburg zugemauert

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Deutschland lacht über die kuriose Mauerfahrt von Hamburg. Am Mittwoch hatte die Bundespolizei darüber informiert: Unbekannte hatten die Tür eines S-Bahn-Waggons komplett und fachgerecht zugemauert, als der Zug auf einem Abstellgleis im Stadtteil Barmbek stand.

17 schwere Ytong Steine waren laut Bundespolizei exakt auf den Eingangsbereich zugeschnitten und professionell aufeinandergestapelt. "Die Steine waren genau abgemessen", sagte der Sprecher der Bundespolizei, Rüdiger Carstens. "Da ist durchaus handwerkliches Geschick dahinter."

Erste Auswertungen von Bildern mehrere Überwachungskameras zeigen nun zumindest teilweise, wie die Täter vorgingen. Drei vermummte Gestalten sind darauf zu sehen. Sie wussten offensichtlich ganz genau, was sie taten, gingen zielstrebig vor.

Sobald sie das Gelände des Betriebsbahnhofs betraten, besprühte einer der Täter die Linse der Überwachungskamera mit Farbe. Währenddessen begannen die anderen unter Verwendug von Betonkleber und Bauschaum, die Steine in den Türrahmen einzumauern. Das Baumaterial war bereits passend auf die erforderlichen Maße zugeschnitten. Die Spraydose ließen sie zurück.

Der Rest ist bekannt. Die betroffene S-Bahn fuhr anderthalb Stunden durch Hamburg, bevor der Fahrer auf die zugemauerte Tür aufmerksam wurde, danach mussten die Fahrgäste die Bahn verlassen, die Mauer wurde abgerissen. Der Schaden beläuft sich auf eine fünfstellige Summe.

Obgleich die meisten angesichts dieser schrägen Aktion schmunzeln, warnt die Bundespolizei eindringlich vor Nachahmungstaten und verweist auf das Strafgesetzbuch. Demnach müssen die Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

(dpa)
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