Urteil wegen Steuerhinterziehung: Schlagerstar Patrick Lindner muss 432.000 Euro Strafe zahlen
zuletzt aktualisiert: 09.12.2003 - 15:26München (rpo). Das Münchner Amtsgericht hat Schlagerstar Patrick Lindner zu einer Geldstrafe von 432.000 Euro verurteilt. Das Urteil erging wegen Steuerhinterziehung. Lindner hat Revision gegen das Urteil angekündigt.
Das Münchner Amtsgericht befand den 43-Jährigen mit dem bürgerlichen Namen Friedrich Raab am Dienstag für schuldig, seine Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald zwischen 1993 und 1996 nur zum Schein an seinen Lebensgefährten und Manager Michael Link vermietet und so insgesamt über 160.000 Euro (312.000 Mark) an Steuern hinterzogen zu haben. Linder und Link kündigten Revision gegen das Urteil an.
Zum Verhängnis wurden dem Sänger neben zahlreichen Strom- und Telefonrechnungen auch Interviews, in denen sich das Paar als homosexuell geoutet hatte. Richter Stephan Kroner sagte in der Urteilsbegründung, das Gericht habe angesichts der vorliegenden Indizien "nicht den geringsten Zweifel", dass Lindner und Link von Anfang an ein Paar gewesen seien und als Lebensgemeinschaft in der Villa zusammen gewohnt hätten.
"Der Mietvertrag wurde nach Ansicht des Gerichts nur deshalb abgeschlossen, um eigene Verluste von der Steuer absetzen zu können", betonte der Richter. Er warf Link zugleich eine "klare Falschaussage" vor, weil er als Zeuge vor Gericht darauf beharrt habe, er habe bis 1996 allein in der Villa gelebt.
Linder und Link kündigten Revision an. "Das ist Diskriminierung, wenn ein Prominenter als abschreckendes Beispiel für die Öffentlichkeit dargestellt wird", sagte der Sänger. Das Urteil sei für ihn "wie ein harter Schlag ins Gesicht". Er fühle sich nach wie vor unschuldig, sagte der Schlagerstar.
Steuerhinterziehung als Volkssport
Richter Kroner hatte zuvor betont, die Strafe habe zur Abschreckung einen "generalpräventiven Charakter", da Steuerhinterziehung mit Mietobjekten inzwischen "immer mehr zum Volkssport" werde, wobei selbst Banken und Versicherungen mitmischten. Mit einer Gesamtstrafe von 720 Tagessätzen zu je 600 Euro blieb das Gericht jedoch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die insgesamt 504.000 Euro Strafe gefordert hatte.
Staatsanwältin Renate Baßler hielt dem Sänger in ihrem Plädoyer vor, er habe selbst "Topfpflanzen und Übertöpfe, Betten und Bettwäsche" von der Steuer absetzen wollen, obwohl dies ureigenste Privatausgaben seien.
Als Beweis, dass Lindner zusammen mit seinem Lebensgefährten in der Villa gewohnt habe, wertete das Gericht insbesondere Rechnungen für Lindners angebliche Dachauer Hauptwohnung. Dort war der Stromverbrauch innerhalb von zwei Jahren von 2.500 Kilowattstunden auf nur noch sieben Kilowattstunden im Jahr 1995 gesunken.
Maischberger-Interview als Beweis
In einem früheren Interview mit der TV-Journalistin Sandra Maischberger für die Illustrierte "Amica" hätten zudem beide angeben, dass sie zusammen ein Haus bauen wollten, führte Kroner in der Urteilsbegründung an. Auch die als Buch erschienene Autobiografie von Link "Ein Lebenstraum wird wahr" nannte Kroner "ein Eigentor", da der Manager darin genau Auskunft über seine Beziehung zu dem Sänger gegeben habe.
Lindners Verteidiger Hartmut Mohr hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Der Sänger habe in keinem Gesetz oder Rechtsprechung nachlesen können, wie er sich als Nicht-Fachmann bei einer derartigen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft hätte verhalten sollen. Lindner betonte, er habe von Steuerdingen keine Ahnung: "Ich bin Künstler. Ich kümmere mich um solche Sachen nicht."
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