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Korschenbroich: Schulgebet wieder erlaubt

VON ULLI TÜCKMANTEL - zuletzt aktualisiert: 16.01.2009 - 17:40

Korschenbroich (RP). Nach der umstrittenen Entscheidung des Neusser Kreisschulamtes, Kindern einer Gemeinschaftsgrundschule im Korschenbroicher Ortsteil Pesch das Beten zu verbieten, hat Schulministerin Barbara Sommer gestern ein Machtwort gesprochen.

Schulministerin Barbara Sommer: Das Noten-Desaster in NRW ist ausgeblieben.  Foto: ddp, ddp
Schulministerin Barbara Sommer: Das Noten-Desaster in NRW ist ausgeblieben. Foto: ddp, ddp

Künftig soll das Gebet wieder erlaubt sein: "Natürlich darf kein Kind gegen seinen Willen oder dem seiner Eltern zum Schulgebet gezwungen werden. In solchen Fällen hat die Schule dafür Sorge zu tragen, daß dieser Schüler dem Gebet in zumutbarer Weise ausweichen kann. Es ist nicht hinzunehmen, daß den restlichen Schülern des Klassenverbandes ein kurzes freiwilliges gemeinsames Gebet vorenthalten wird, wenn diese ein solches Gebet wollen. Wir werden die Gemeinschaftsgrundschule in Pesch/Korschenbroich gemeinsam mit der Schulaufsicht beraten und Wege aufzeigen, wie auch zukünftig ein Schulgebet gesprochen werden kann, dem der Schüler, dessen Eltern eine Teilnahme ihres Kindes ablehnen, ausweichen kann", erklärte Sommer gestern.

Das Schulamt des Rheinkreises Neuss hatte es für unzulässig erklärt, dass die Kinder der zweiten Klasse im Unterricht mit gefalteten Händen zu Beginn des Unterrichts einen Text des evangelischen Theologen und Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer in Gebetsform sprechen. Eltern eines Kindes hatten sich über das Schulgebet beschwert, daraufhin hatte das Schulamt die bisherige Praxis verboten und die Rechtsauffassung vertreten, Gebete seien an einer Gemeinschaftsgrundschule nur im Religionsunterricht zulässig. Das Bonhoeffer-Verbot, gegen das sich an der Schule eine Elterninitiative gebildet hat, löste nach einem Bericht in unserer Zeitung bei Politik und Kirchenvertretern Empörung aus.

"Die Ehrfurcht vor Gott ist eines der wichtigsten Erziehungsziele des Schulgesetzes und der Landesverfassung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Bekenntnisschule oder eine Gemeinschaftsschule handelt. Auch in Gemeinschaftsschulen sollen die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte unterrichtet und erzogen werden", erklärte Schulministerin Barbara Sommer gestern nach einem Gespräch mit dem Meerbuscher CDU-Landtagsabgeordneten Lutz Lienenkämper. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil bestätigt, daß ein freiwilliges Schulgebet an Gemeinschaftsschulen zulässig sei.


 
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