Gerichtsentscheidung: Schulverweis nach antijüdischen Parolen
zuletzt aktualisiert: 04.08.2009 - 12:50Mannheim (RPO). Zwei Pforzheimer Gymnasiasten werden wegen antijüdischer Beschimpfungen und Drohungen gegen einen Mitschüler der Schule verwiesen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung den vom Gymnasium ausgesprochenen Schulverweis.
Die beiden Jugendlichen hatten im Dezember einen jüdischen Mitschüler in der Schule beschimpft und schließlich vor dessen Wohnung bedroht. Dabei fielen antijüdische Parolen; zudem urinierten sie gegen das Haus und zündeten Feuerwerkskörper. Das Opfer sowie ein dritter Täter haben die Pforzheimer Schule mittlerweile verlassen.
Im April hatte das Karlsruher Verwaltungsgericht in erster Instanz den Schulverweis als unverhältnismäßig bezeichnet und aufgehoben. Der VGH entschied nun letztinstanzlich, dass der sofortige Schulausschluss rechtmäßig war, weil die Vorkommnisse als "besonders schweres, den Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten" zu werten seien.
Die beiden Schüler hätten ihren Mitschüler nicht nur in der Schule beleidigt, sondern auch "in massiver und bedrohlicher Form" vor seiner Haustür (Az.: 9 S 1077/09 und 1078/09).
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