Patzer bei der Spurensicherung: Schwere Pannen bei Ermittlungen im Fall Ermyas
zuletzt aktualisiert: 09.02.2007 - 15:55Potsdam (RPO). Während des Prozesses um den Überfall auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. hat es Pannen bei der Ermittlung gegeben. So sicherten einfache Streifenpolizisten den Tatort und nicht die Spezialisten der Kriminalpolizei. Nach der Aussage der Frau des Opfers gab es zudem möglicherweise weitere Beteiligte.
Der Streifenpolizist, der als einer der ersten am Tatort war, räumte Mängel bei der Spurensicherung ein. Zahlreiche umherliegende Glasscherben von verschiedenen Bierflaschen seien in einer Papiertüte aufgesammelt worden. An einer Scherbe stellten die Ermittler später eine verwischte DNA-Spur fest, die nicht mehr mit letzter Sicherheit einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.
Der Polizist forderte am frühen Morgen jenes 16. April 2006 eigenen Angaben zufolge die Kriminaltechnik an. "Dies wurde verneint, aus welchen Gründen auch immer", sagte er. "Das ist eine große Panne", erklärte Rechtsanwalt Matthias Schöneburg, der den Angeklagten Björn L. verteidigt. "Üblich ist, dass bei solchen Fällen von Körperverletzung die Spezialisten von der Kripo kommen." Auch auf den Tatortfotos sei fast nichts zu erkennen. "Die sind schwarz", sagte Schöneburg. Der Streifenbeamte, der die Bilder gemacht hatte, räumte ein: "Die kann man im Prinzip vergessen."
Auch die Wahrnehmungen eines Taxifahrers blieben unklar, der während der Tat zwei Mal an der Haltestelle vorbei fuhr. Der Mann habe ausgesagt, zwei Männer hätten auf einen Dunkelhäutigen eingetreten, sagte eine Polizistin. Sie habe aber nicht nachgefragt, auf welche Weise und wie stark dies geschehen sei. Später bei der Staatsanwaltschaft schilderte der Fahrer, der auch vor Gericht gehört werden soll, den Ablauf anders. Danach sollte der Dunkelhäutige nach einem der anderen Männer getreten haben.
Erschwert wird die Aufklärung auch wegen der Gedächtnislücken des Opfers nach dessen lebensbedrohenden Kopfverletzungen. "Ich habe definitiv keine Erinnerung", sagte der 38-Jährige vor den Richtern. Er äußerte sich nicht dazu, ob er die beiden Angeklagten wiedererkennt. In einer TV-Sendung hatte er gesagt: "Wenn ich ehrlich bin, die beiden waren es." Die Angeklagten bestreiten aber jede Beteiligung. Sie hatten vor Gericht erklärt, nicht am Tatort gewesen zu sein.
Ermyas M. berichtete, er wisse nur noch, dass er den Abend vor der Tat mit seiner Frau bei einer Grillparty in einem Nachbargarten verbracht habe. Dort habe er etwa drei Bier und einen Schnaps getrunken, sagte der Nebenkläger. Gegen 03.00 Uhr sei er losgegangen, um noch einen Freund zu besuchen. Seine Frau bestätigte diese Angaben im Wesentlichen.
Möglicherweise weitere Beteiligte
Möglicherweise waren zudem weitere Personen an dem Überfall auf Ermyas M. beteiligt. Die Frau des Opfers sagte am Freitag als Zeugin aus, ihr Mann habe sie in der Tatnacht nach einem ersten erfolglosen Versuch ein weiteres Mal mit dem Handy anzurufen versucht. Dabei habe sie neben Schritten und Hundegebell einen Fremden "Lass' uns abhauen!" rufen gehört. Diese Stimme sei nicht identisch gewesen mit jenen Stimmen, die die Mailbox ihres Handys beim ersten Anruf aufgenommen hatte.
In diesem ersten Mitschnitt war eine verbale Konfrontation mit rassistischen Beleidigungen wie Nigger", "oller Nigger" und Scheißnigger" zu hören, die der Tat vorausgegangen war.
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