Sechs Jahre Haft für Berliner U-Bahn-Schläger Opfer aus "Lust an der Gewalt" misshandelt

Berlin · Vier Jugendliche sind nach einer Prügelattacke auf dem Lichtenberger U-Bahnhof zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Gegen die 15- bis 18-Jährigen wurden vom Landgericht Berlin am Mittwoch wegen versuchten Mordes Jugendstrafen in Höhe von vier bis sechs Jahren Haft verhängt.

Gewalt an deutschen Bahnhöfen
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Foto: ddp

Das Gericht war überzeugt, dass die jungen Migranten im Februar dieses Jahres aus "Lust an der Gewalt" zwei 30-jährige Handwerker durch Schläge und Tritte schwer misshandelt hatten. Ein Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Sein Arbeitskollege kam mit Blutergüssen davon.

In dem nicht öffentlichen Verfahren hatten die Jugendlichen die Misshandlungen zwar eingeräumt, eine Tötungsabsicht aber bestritten.
Angeklagt waren ein 18-jähriger Kenianer, ein gleichaltriger Kosovare, ein 17-jähriger Deutsch-Iraker und ein 15-jähriger Bosnier. Sie sind nicht vorbestraft.

Angeklagte gehen mit großer Brutalität vor

Nach Angaben eines Justizsprechers sah das Gericht niedrige Beweggründe als Mordmotiv an. Aus "völlig sinnloser Lust an der Gewalt" hätten die Angeklagten die beiden Handwerker "zu Opfern ihrer Wut gemacht", hieß es. Das Gericht bescheinigte den vier Jugendlichen, "mit großer Brutalität" gegen die beiden Männer vorgegangen zu sein. Die Folgen für die Opfer seien gravierend und würden bis heute andauern, hieß es. Einer konnte sich wegen seiner schweren Verletzungen nur bruchstückhaft an den Übergriff erinnern.
Nach Angaben seines Anwalts ist der Handwerker bis heute psychisch "schwer angeschlagen".

"Deutschfeindlichkeit" nicht festgestellt

Das Urteil entspricht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Entgegen der Auffassung des Anklägers habe das Gericht allerdings nicht sicher feststellen können, dass das "treibende Motiv" Hass auf Deutsche gewesen sei, sagte der Justizsprecher. Seinen Angaben nach konnte sich das Gericht hinsichtlich derartiger Äußerungen nur auf die Aussage des am schwersten verletzten Opfers stützen. Dieses würde aber bis heute unter Gedächtnisstörungen leiden, hieß es.

Die Verteidigung hatte sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausgesprochen und Jugendstrafen auf Bewährung sowie bis zu fünf Jahren Gefängnis beantragt. Zwei Anwälte kündigten bereits an, sie würden das Urteil anfechten.

(DAPD)
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