BGH muss entscheiden Sechs Mitglieder der "Gruppe Freital" legen Revision ein

Dresden · Es geht um Terror, versuchten Mord und lange Haftstrafen: Sechs der acht in der vergangenen Woche verurteilten Mitglieder der "Gruppe Freital" wollen das Urteil nicht akzeptieren. Sie haben Rechtsmittel eingelegt.

 Das Gericht verhängte am 7. März 2018 Gefängnisstrafen zwischen vier und zehn Jahren.

Das Gericht verhängte am 7. März 2018 Gefängnisstrafen zwischen vier und zehn Jahren.

Foto: afp, skh gfh

Die "Gruppe Freital" wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Sechs der insgesamt acht wegen rechten Terrors und versuchten Mordes vom Oberlandesgericht Dresden zu langen Haftstrafen verurteilten Mitglieder wollen in Revision gehen, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Die Frist zur Anmeldung war um Mitternacht abgelaufen. Zuletzt habe auch Maria K. (29), die einzige Frau der Gruppe, noch Revision gegen das Urteil eingelegt.

Bis zum Dienstschluss der Geschäftsstelle des Gerichts am Mittwoch lagen bereits Anträge der beiden als Rädelsführer verurteilten Timo S. (29) und Patrick F. (26) sowie von Philipp W. (30), Mike S. (39) und Rico K. (40) vor. Keine Anmeldungen gab es dagegen vom 27 Jahre alten Sebastian W. und dem jüngsten Gruppenmitglied, Justin S. (20).

Die Mitglieder der Gruppe waren in der vergangenen Woche zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren sowie im Fall von Justin S. zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Sie hatten 2015 fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlinge und politische Gegner in Freital und dem nahen Dresden verübt. Dabei wurden zwei Menschen leicht verletzt.

Über die Zulassung der Revision muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Im Gegensatz zu einer Berufung überprüfen die Bundesrichter dann in dem Verfahren jedoch nicht mehr den zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern nur noch das Urteil auf Rechtsfehler. Sollten sie solche Fehler feststellen, würde das Verfahren an eine andere Kammer der Oberlandesgerichts zurückgegeben.

Bis zu einer BGH-Entscheidung dürfte aber noch viel Zeit vergehen. Zunächst muss der 4. Strafsenat sein Urteil schriftlich begründen, wofür er über vier Monate Zeit hat. Dann können die Verteidiger ihren ausführlichen Revisionsantrag stellen. Auch wegen weiterer Fristen wird mit einer Entscheidung kaum in diesem Jahr zu rechnen sein.

Im Falle des jüngsten Gruppenmitglieds Justin S. steht auch noch eine Entscheidung aus. Da dieser bereits seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft gesessen hatte und die Möglichkeit auf Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung bestehe, hatte Richter Thomas Fresemann den Haftbefehl noch bei der Urteilsverkündung aufgehoben, so dass der Gleisbaulehrling das Gericht als freier Mann verließ. Ob er frei bleibt, muss noch ein Jugendrichter entscheiden.

(felt)
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