Mehrfach vorbestrafte Frau Sechs Monate Haft für notorische Holocaust-Leugnerin

Berlin · Die 88-jährige Ursula Haverbeck ist wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Eine kurze Filmsequenz bewies nach Ansicht der Richter die Schuld der Frau aus NRW.

 Die 88-Jährige Ursula Haverbeck in einem Gerichtssaal in Berlin.

Die 88-Jährige Ursula Haverbeck in einem Gerichtssaal in Berlin.

Foto: dpa, pdz sab

Der mehrfach vorbestraften Holocaust-Leugnerin wurde vorgeworfen, dass sie im Januar 2016 auf einer Veranstaltung sagte, den Holocaust habe es nicht gegeben und an den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz sei "nichts echt". Der Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen sei eine "gewisse Uneinsichtigkeit" zu attestieren, befand das Amtsgericht Tiergarten und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Haverbeck hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und den Prozess als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die ihr vorgeworfenen Äußerungen seien Zitate aus einem Buch, das sie vorgestellt habe. Ihr Anwalt monierte unter anderem, dass eine Strafverfolgung seiner Mandantin wegen ihrer Äußerungen zum Holocaust ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seien. Haverbeck wiederholte in einer Prozesspause vor dem Saal: "In Auschwitz hat keine Vergasung stattgefunden."

Eine Filmsequenz von 22 Sekunden führte nun zur Verurteilung. Die Angeklagte habe nicht zitiert, befand das Gericht nach mehrstündiger Verhandlung. "Es war ihre eigene Rede." Haverbeck habe auch gewusst, dass sie diese Äußerungen nicht tätigen durfte.

Gegen die Frau aus Vlotho in Ostwestfalen wurden in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche Prozesse geführt. Zuletzt verhängte das Landgericht im niedersächsischen Verden im August 2017 zwei Jahre Haft, weil sie die Verbrechen des Nazi-Regimes in Abrede gestellt habe.

(ate/dpa)
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