Schutz der Intimsphäre soll verbessert werden: Spannern soll es an den Kragen gehen
zuletzt aktualisiert: 25.09.2003 - 15:48Berlin (rpo). Wer mit einer versteckten Videokamera im Freibad oder am Strand Nackten auflauert, kommt nach aktueller Rechtssprechung ungeschoren davon. Das soll sich ändern. Die Regierung will Spannern an den Kragen.
Akribisch bereitete der Spanner die heimliche Nacktaufnahme des Mädchens vor. In seine Sporttasche stanzte der 45- Jährige zunächst ein ein Zentimeter großes Loch. Dahinter installierte er nach Polizeiangaben seine Videokamera. In einem Heidelberger Schwimmbad suchte sich der Mann in diesem Sommer dann eine 15-Jährige als Opfer aus. Als sie sich in der Umkleidekabine umzog, schob er die getarnte Kamera an den Spalt unter der Trennwand und drückte auf den Auslöser.
Der Täter konnte zwar gefasst werden, weil ihn das Mädchen bemerkt hatte. Er gab sogar zu, dass er seit vier Jahren solche Aufnahmen mache. Nur: Die Staatsanwaltschaft konnte nichts gegen ihn unternehmen. Die Aufnahme von Filmen dieser Art ist momentan straffrei.
Strafbarkeitslücke unhaltbar
Das wird sich ändern. In allen Parteien ist mittlerweile die Erkenntnis gewachsen, dass diese Strafbarkeitslücke unhaltbar ist. Am Mittwoch diskutierte bereits der Rechtsausschuss des Bundestags über das Problem. An diesem Freitag befasst sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf "zum verbesserten Schutz der Intimsphäre" aus Baden- Württemberg. Mit einer breiten Zustimmung in der Länderkammer wird gerechnet.
Der Handlungsbedarf steigt ständig. Die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) meint: "Jeder Mensch hat das Recht auf einen persönlichen Rückzugsraum." Dieses Rechtsgut sei durch modernste Entwicklungen aber immer mehr bedroht. Neben Videokameras, Web- und Spy-Cams ermöglichten jetzt zunehmend Handys mit kleinen Digitalkameras unbemerkte Aufnahmen.
In Einklang mit anderen unionsgeführten Ländern wie Bayern will die Ministerin denjenigen mit Haft bis zu zwei Jahren bestrafen, der "von einer in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindlichen Person unbefugt Bildaufnahmen herstellt". Das bedeutet: Wer sein Lehrmädchen heimlich auf der Toilette filmt, wird ebenso mit der Staatsanwaltschaft rechnen müssen, wie jemand, der solche Bilder im Internet verbreitet. Bislang ist nur das Verbreiten strafbar. Die Vorschrift steht, selbst für Juristen unbemerkt, im Kunsturhebergesetz.
Die Frage ist, reicht das, was Baden-Württemberg vorschlägt? Was ist mit demjenigen, der der Buchhändlerin, die auf der Leiter nach einem Band sucht, unter den Rock fotografiert? Wie soll der Fall des Fotos von einem Prominenten beurteilt werden, der sich nackt auf seinem Grundstück sonnt? Das wäre nach dem Gesetzentwurf von Baden- Württemberg nicht strafbar.
Die Unions-Fraktion will weiter gehen als Baden-Württemberg. Der rechtspolitische Sprecher Norbert Röttgen sagt, dass etwa auch Opfer von Vergewaltigungen vor unbefugten Bildaufnahmen geschützt werden müssen. Auf alle Fälle reiche es nicht, "nur den Schutz von Prominenten zu gewährleisten".
Auch die Koalition, die bei dem Thema zunächst zögerlich war, will nun ran. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, kündigte am Donnerstag einen eigenen Gesetzentwurf an. Dabei muss die Koalition entscheiden, für welche Fälle eine Strafe zwingend erforderlich ist und für welche Konstellationen der zivilrechtliche Schutz ausreicht. Denn es ist ja keinesfalls so, dass Opfer heimlicher Aufnahme bislang völlig schutzlos sind. Prominente haben vielfach vor den Zivilgerichten schon hohe Entschädigungen eingeklagt.
Die Union zeigt sich gesprächsbereit. "Der Schutz der Intimsphäre ist kein parteipolitisches Thema", sagt der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder. Es gehe um den Schutz der Bürger. "Da muss doch ein Konsens möglich sein."
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







