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Berlin brennende Autos Krawalle 2009-1020 panorama DDP
  Foto: RPO
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Brennende Autos in Berlin: Staat scheitert im Kampf gegen Feuerchaoten

VON GREGOR MAYNTZ - zuletzt aktualisiert: 20.10.2009 - 19:01

(RP). 38 Autos gingen in Berlin allein in diesem Jahr in Flammen auf. Gegen einen 23-jährigen Tatverdächtigen wollten die Strafverfolger nun ein Exempel statuieren – und scheiterten erneut.

Schärfste Sicherheitsvorkehrungen im Berliner Strafgericht. Saal 129 ist abgeriegelt. Justizbeamte und Polizisten durchsuchen jeden Besucher, halten sich zum jederzeitigen Eingreifen bereit, als sich die Zuschauerränge mit illustren Interessenten füllen, auch „szenetypische“ Gestalten sind darunter.

Denn einer der ihren sitzt auf der Anklagebank: Christoph T. soll mit einem Kumpel am 17. Juni einen VW Passat mit Lampenöl übergossen und angezündet haben. Einer von Hunderten ähnlichen Fällen in den letzten Jahren. Aber einen, der sich von fast allen anderen unterscheidet: Es gibt endlich einmal Tatverdächtige. Warum so wenige Täter geschnappt werden, wird aus den Schilderungen einer Kripo-Beamtin schnell klar.

Sie ist seit 18 Jahren für politisch motivierte Brandstiftungen und Sprengstoffanschläge in Berlin zuständig. Und sie kennt alle Kniffe, wie gleichsam im Handumdrehen aus einem Auto eine Flammenhölle wird. Grillanzünder anstecken, blitzschnell auf einen Reifen legen, belanglos weiter schlendern und aus sicherer Entfernung zufällig sehen, wie die Feuerwehr den Kampf gegen die Flammen aufnimmt. Es geht auch mit Pattex. Oder gefüllten Handschuhen. Oder selbst gebastelten Vorrichtungen, die ohne Aufhebens unter die Wagen geschoben werden und ihre furchtbare Wirkung erst nach einiger Zeit entfalten.

"Wir sind hier nicht bei Frau Salesch"

Wie etwa der „Nobelkarossentod“, den die Beamtin in der Prozessöffentlichkeit dann doch nicht näher erläutern will. „Schade!“, flüstert es von den Zuschauerbänken. „Ruhe“, ruft der Richter. Das sei „eine Gerichtsverhandlung und keine Theatervorstellung“. Wenig später: „Das Gekichere bitte ich zu unterlassen, wir sind hier nicht bei Frau Salesch!“ Es gehe hier um eine ernste Angelegenheit, auch für den Angeklagten. Der hat seit jenem 17. Juni, 22 Uhr, regen Kontakt mit der Justiz. In der Nacht vorläufig festgenommen. Am folgenden Tag wieder freigelassen. Einen Monat später doch wieder festgenommen, am 6. August vom Vollzug der Haft verschont, am 20. August wieder in Untersuchungshaft, seitdem unter dem veröffentlichten Druck der Generalstaatsanwaltschaft.

Er sei „dringend tatverdächtig“ und es bestehe „Fluchtgefahr“. Im Falle einer Verurteilung drohe ihm eine Strafe von erheblich mehr als einem Jahr Haft, die dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Hinzu kämen „generalpräventive Erwägungen“ - auf Deutsch: Das Urteil gegen ihn sollte so drastisch ausfallen, dass die einschlägige „Szene“ die Botschaft versteht. Der Angeklagte wirkt entsprechend bedrückt, geradezu eingeschüchtert blickt er unsicher vor sich hin. Er ist so blass, dass man sich Sorgen um seine Gesundheit machen könnte. Lange hat er seine Wohnung nicht mehr gesehen, die Polizisten bei einer Durchsuchung als „unordentlich“ geschildert haben. Durcheinander, Unrat auf dem Fußboden, Chinaböller im Regal, Antifa-Plakate im Schlafzimmer: „Was geht ab in Pankow“ und andere Poster mit „Hassparolen gegen den Staat“. Zwei Schlagstöcke werden gefunden. Aber kein Brandbeschleuniger.

Der Angeklagte bleibt stumm

Als die Kameras anfangs in den Saal dürfen, zieht der Angeklagte aus der linken Szene sich die Kapuze über den Kopf, so wie viele Linksextremisten randalierend unterwegs sind. Oder junge Menschen, denen einfach kalt ist. Christoph T. bestätigt sein Alter und sagt dann nichts mehr. Nichts zu den Vorwürfen. Nichts zu seiner Sicht der Dinge. Sein gutes Recht. Denn vor der Verurteilung steht der Beweis. Und um den ist es an diesem Dienstag in Saal 129 schlecht bestellt. Der einzige Zeuge des Brandes ist ein Anwohner, der zufällig das Glimmen und dann die Flammen entdeckte und die Polizei rief. Sonst hat er auf der Straße niemanden gesehen.

Ist das Auto überhaupt angezündet worden? Die Verteidigung versucht Zweifel zu säen, überreicht einen Hinweis auf Rückrufaktionen im Zusammenhang mit jenem VW Passat vom Typ 3 B. Die Wende? Doch nach einer Unterbrechung verkündet das Gericht, dass man sich darauf nicht näher einzulassen brauche, es gehe hier schließlich eindeutig um von außen nach innen sich entwickelndes Feuer. Und nicht um eine angeschmorte Sitzheizung. Nur ein netter Versuch der Verteidigung. Aber die Geschädigte selbst kann auch keine weiter führenden Hinweise geben. Die 26jährige Versicherungsfachfrau aus Templin hatte den Passat acht Monate zuvor für 8500 Euro gebraucht gekauft, nie einen Defekt bemerkt und ihr Auto an dem Abend nichtsahnend in Friedrichshain abgestellt, um eine Freundin zu besuchen. Als die Kripo sie gegen 23 Uhr anrief, war sie schockiert. „Ich dachte, das trifft irgendwelche Nobelkarossen, aber warum ausgerechnet mein Auto?“, sagt sie draußen vor den Kameras. Drinnen gibt sie lediglich zu Protokoll, dass die Kaskoversicherung alles gezahlt habe.

Bemerkenswert an der Befragung ist die Ausdrucksweise des Richters. Ob es denn in ihrem persönlichen oder beruflichen Umfeld jemanden gebe, der sich „den Spaß machen“ könnte, ihr Fahrzeug anzuzünden. Der Richter spricht tatsächlich von „Spaß“! In diesem Zusammenhang! Da kann er noch nicht ahnen, dass der Prozess kurz davor steht, tatsächlich zur Farce zu werden. Doch zunächst befasst sich das Gericht weiter mit der Frage, wie ein Auto in Brand geraten kann. Geht es einfach so? Auch nur mit einem Feuerzeug? „Wir haben es schon geschafft“, sagt die Kripo-Beamtin. Und zwar „an unterschiedlichen Fahrzeugteilen“.

"Das sind einfach dumme Jungs"

Sie schildert, wie sich die Berliner Sicherheitsbehörden auf die brennenden Autos einstellten. Ihre Abteilung sei vor „vielen Jahren“ im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen beim Staatsschutz gebildet worden. Bis vergangenes Jahr sei sie immer nur eingeschaltet worden, wenn hinter den Bränden politische Motive hätten vermutet werden können. Jetzt lande jeder Autobrand erst einmal bei ihr. Und sie unterscheide dann, wer zum Beispiel nur Trittbrettfahrer sei. Der Richter veranschaulicht die Differenzierung originell: „Das sind dann einfach dumme Jungs und nicht politisch motivierte dumme Jungs.“

Ganz dumm kommt es aber jetzt für die Anklage. Denn ein erfahrener Diplom-Chemiker ist nun als Sachverständiger an der Reihe. Scheinbar Prozessroutine. Die Richter und Staatsanwälte sind in Gedanken schon bei den folgenden Zeugen, wollen erkennbar abhaken. 20 Proben hatte der Experte zu untersuchen, und tatsächlich hat er Lampenöl fast überall gefunden. An Einweghandschuhen, an der Hose des Tatverdächtigen, an seinem Pullover, in seinem Rucksack. Die Beweislage senkt sich über den Angeklagten. Doch dann sagt der Sachverständige wie beiläufig die Sensation: „Nicht im Brandschutt“. Allgemeine Irritation. Vermutlich alles verbrannt? Der Sachverständige schüttelt den Kopf. Wenn da vorher Lampenöl verschüttet worden wäre, hätte sich solches auch im Brandschutt gefunden.

Schon verweist die Staatsanwaltschaft darauf, dass ja leider keine Probe vom Boden zwischen den Pflastersteinen unter dem Auto genommen worden sei und dass sich das daher anders erkläre, als der Sachverständige die Verwirrung komplett macht. Lampenöl sei „eher ungeeignet“, ein Auto anzuzünden. Und es kommt noch dicker. Die beim Angeklagten gefundenen Spuren sprächen nicht unbedingt dafür, dass er kurz vor seiner Festnahme in der Nähe mit Lampenöl hantiert habe, das könne auch schon Tage und Wochen vorher gewesen sein.

Und plötzlich stehen die Ermittler vor einem Scherbenhaufen: Ein Brandbeschleuniger, der für die Tat wahrscheinlich gar nicht ursächlich war, und ein Tatverdächtiger, dem das Hantieren mit dem Mittel nicht gerichtsfest unterstellt werden kann. Das ist die Wende. Das weiß auch die Verteidigung. Und stellt den Antrag auf Haftverschonung. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Kommt nach 15 Minuten zurück und verkündet: „Der Haftbefehl wird aufgehoben.“ Das „verdächtige Verhalten“ des Angeklagten und die Lampenölspuren reichten nicht: „Eine Verurteilung ist unwahrscheinlich.“

Der Prozess geht vermutlich Freitag zu Ende. Ob die weiteren Zeugen noch viel bewegen können, erscheint fraglich. Draußen vor der Justizvollzugsanstalt sammelt sich die „Szene“: Noch am Nachmittag ist der Angeklagte wieder auf freiem Fuß. Das „Exempel“ fällt aus. Und: In Berlin brennen wieder Autos. Tatverdächtige? Keine.

Quelle: RP

 
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