Plädoyers im Fall Brunner: Staatsanwältin fordert zehn Jahre Haft
zuletzt aktualisiert: 24.08.2010 - 17:08München (RPO). Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen für die Peiniger von Dominik Brunner. Sie plädierte am Dienstag vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts auf zehn Jahre Haft für den 19 Jahre alten Markus S. wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen sowie auf eine achtjährige Haftstrafe für den ein Jahr jüngeren Sebastian L. wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidiger bewerten die Taten ihres Mandanten dagegen nicht als Mord.
Die Verteidiger von Markus S. argumentierten, dass er erst einen Tötungsvorsatz gehabt habe, nachdem Brunner im Verlauf des Kampfes gestürzt war und teilen die Auseinandersetzung deswegen in zwei Teile. Da man nicht wisse, welcher die Ursache des Herzstillstands Brunners gewesen sei, müsse man zugunsten des Angeklagten annehmen, dass es der Teil vor dem Sturz gewesen sei.
Zu diesem Zeitpunkt habe S. Brunner aber nur verletzen und nicht töten wollen. Deswegen handle es sich um Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag. Sie schlugen eine Strafe von deutlich unter sieben Jahren vor.
Ein Mordmerkmal, wie die von der Anklage angeführten niederen Beweggründe, sahen die Verteidiger nicht. Es sei wahrscheinlich, dass der Schlag Brunners die Tat ausgelöst habe. Sie interpretierten auch die Vorgeschichte und den Beginn des Kampfes anders als die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten nicht vorgehabt, Brunner anzugreifen. Das Bedrohungsszenario sei nicht mehr als "Daherreden" der "Halbstarken" gewesen. Brunner habe dies aber offenbar anders wahrgenommen. Er und die Angeklagten kämen aus zwei verschiedenen Welten.
Jugendstrafrecht anwenden
Ankläger und Verteidigung sind sich einig, dass für die Angeklagten das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. Damit fordert die Anklage für S. die Höchststrafe. Für Sebastian L. blieb sie zwei Jahre darunter. Sie gestand ihm zu, dass er zurückhaltender gewesen sei. Allerdings habe auch er aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Zudem seien ihm auch die Schläge und Tritte seines Komplizen zuzurechnen. Nur beim Tötungsvorsatz blieben Zweifel. Deswegen gehe sie nicht von Mord aus. L. sei aber nur einen Zentimeter davon entfernt.
Die Anwältin der Eltern Brunners betonte, es gebe keinen Grund, bei Markus S. nicht die Höchststrafe auszusprechen. Auch die Folgen für die Eltern seien schwer. Die Mutter sei zum Pflegefall geworden, der Vater leide unter einer schweren Depression. Es gelinge ihnen nicht einen Moment, die Trauer um ihren Sohn zu vergessen. Direkt zu den Angeklagten sagte sie: "Ich möchte, dass Sie anfangen, zu begreifen, was sie hier getan haben. Sie haben neben Dominik Brunner auch seine Eltern auf dem Gewissen."
Brunner habe seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlt, sagte Anwältin Käbisch. Dass er den ersten Schlag geführt habe und letztendlich an Herzversagen gestorben sei, ändere nichts an der Schuld. Für den Tod von Brunner sei eindeutig der Kampf ursächlich. Die Aggression sei zudem eindeutig von den Angeklagten ausgegangen. "Dominik Brunner ging völlig zurecht von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff der Angeklagten aus" und habe deswegen zugeschlagen, um sich zu schützen.
Der 50-jährige Geschäftsmann Brunner war am 12. September 2009 Opfer einer brutalen Prügelattacke der zum Tatzeitpunkt 17- und 18-jährigen Angeklagten am Münchner S-Bahnhof Solln geworden.
Bei der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft noch beiden Jugendlichen Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Im Laufe der Beweisaufnahme hatte sich jedoch gezeigt, dass S. der deutlich aggressivere der beiden Angreifer war. Laut Zeugenaussagen hatte L. seinen Freund gegen Ende des Übergriffs sogar von weiteren Tritten abgehalten. "Nach Angaben aller war S. der Aggressivere ", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Das Urteil soll am 6. September fallen.
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