Durchgestrichenes Hakenkreuz Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Claudia Roth

Berlin/Stuttgart (rpo). Weil sie mehrmals in der Öffentlichkeit einen Button mit durchgestrichenem Hakenkreuz getragen hat, hat die Oberstaatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen die Grünen-Chefin Claudia Roth eingeleitet. Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Roth hatte sich selbst angezeigt, nachdem gegen einen Versandhändler Anklage erhoben worden war, der Anti-Nazi-Symbolde vertreibt. Mit dem Symbol zeige man Gesicht gegen Rechtsextremismus, sagte sie am Montag.

 Auch wenn das Hakenkreuz auf ihrem Button durchgestrichen war, wird nun gegen Roth wegen Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens ermittelt.

Auch wenn das Hakenkreuz auf ihrem Button durchgestrichen war, wird nun gegen Roth wegen Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens ermittelt.

Foto: ddp, ddp

Ende Mai hatte das Stuttgarter Oberlandesgericht die Anklage gegen einen Versandhändler zugelassen, der Plakate, Aufnäher und Buttons mit Anti-Nazi-Symbolen vertreibt. Nach Meinung der Richter ist das Verwenden von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen unabhängig davon verboten, ob der Täter ihrem Symbolgehalt zustimmt oder nicht.

Roth kritisierte in Berlin, es handele sich "unschwer erkennbar" seit langen Jahren um ein Symbol derjenigen, die sich gegen Rechtsextremismus wenden.

Roth hatte sich nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft selbst angezeigt. Nach den Immunitätsregeln des Bundestags kann die Behörde nun ermitteln. Bei einer Anklageerhebung im Strafverfahren müsste der Immunitätsausschuss des Bundestags über die Aufhebung der Immunität Roths befinden.

(afp2)
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