Vergewaltigungsopfer abgewiesen Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen katholische Kliniken

Köln · Die Kölner Staatsanwaltschaft wird nicht gegen die beiden katholischen Krankenhäuser ermitteln, die eine mutmaßlich vergewaltige Frau abgewiesen haben. Es bestehe kein Anfangsverdacht auf eine Straftat, sagte Behördensprecher Ulrich Bremer am Freitag auf Anfrage. Weder liege ein Fall von unterlassener Hilfeleistung vor noch von Strafvereitelung durch Unterlassung.

 Die Kölner Staatsanwaltschaft wird nicht gegen die beiden katholischen Krankenhäuser ermitteln, die eine mutmaßlich vergewaltige Frau abgewiesen haben.

Die Kölner Staatsanwaltschaft wird nicht gegen die beiden katholischen Krankenhäuser ermitteln, die eine mutmaßlich vergewaltige Frau abgewiesen haben.

Foto: dpa, Henning Kaiser

Empört äußerte sich die SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese, die den beiden Kliniken unterlassene Hilfeleistung vorwarf. "Das dortige Bistum muss sofort und unmissverständlich sicherstellen, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholen kann", forderte Griese. Der katholische Klerus müsse darüber nachdenken, welche Folgen seine verqueren Moralvorstellungen haben könnten.

Die 25 Jahre alte Frau war wahrscheinlich betäubt und vergewaltigt worden. Eine Notärztin wollte sie in einem Krankenhaus gynäkologisch untersuchen lassen, um Spermien für ein mögliches Vorgehen gegen einen Täter vor Gericht zu sichern. Beide Kliniken lehnten dies ab, weil eine solche Untersuchung immer auch mit einem Gespräch verbunden sei, in dem auf die "Pille danach" hingewiesen werde.

Eine Straftat begingen die Ärzte nach Auffassung der Kölner Staatsanwaltschaft nicht. Sprecher Bremer sagte, unterlassene Hilfeleistung setze einen akuten Unglücksfall vor. Die Frau habe sich aber bereits in Behandlung gefunden, als sie an den Kliniken abgewiesen wurde. Auch von Strafvereitelung durch Unterlassung könne nicht gesprochen werden, da die Kliniken keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Sicherung von Spuren hätten.

Klinikleitung entschuldigt sich

Sowohl die Krankenhaus-Leitung als auch das Erzbistum Köln hatten sich am Donnerstag für die Ablehnung entschuldigt und von einem Missverständnis gesprochen. Der Ärzteverband Marburger Bund ließ das nicht gelten. "Wenn das in zwei Krankenhäusern hintereinander aus der gleichen Gruppe passiert, fällt mir das schwer zu glauben", sagte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, am Freitag dem Sender WDR. Der Katholikenausschuss in Köln kritisierte, im Erzbistum sei "im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt eine Atmosphäre der Angst entstanden", die eigenverantwortliches Handeln der Ärzte behindere.

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands beteuert zwar in einem Argumentationspapier, das der dpa vorliegt, Frauen, die vergewaltigt wurden, bekämen "jede Unterstützung", medizinisch wie psychologisch. Gleichzeitig macht er jedoch klar, das kein katholisches Krankenhaus die "Pille danach" verabreichen darf. Nach katholischer Lehre darf selbst eine vergewaltigte Frau eine Schwangerschaft nicht beenden oder verhindern, nicht einmal mit einer Pille während der ersten 24 Stunden. Der Beratungsverband "Pro Familia" kritisierte das am Freitag scharf. Die "Pille danach" sei keine Abbruchmethode, sondern eine "Nachverhütung".

Das NRW-Gesundheitsministerium prüft, ob die Kliniken gegen andere gesetzliche Regelungen verstoßen haben. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums werden etwa 70 Prozent der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen von kirchlichen Trägern betrieben, 50 Prozent katholisch und 20 Prozent evangelisch. Das Geld für Investitionen kommt vom Land, die Betriebskosten werden von den Krankenkassen, gesetzlichen wie privaten, erstattet. Ob die Kirchen zusätzlich Geld aus der Kirchensteuer einsetzen, muss nicht offengelegt werden.

(lnw/sap)
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