NPD-Politiker Staatsanwaltschaft verlangt Haftstrafe wegen KZ-Tattoo

Neuruppin/Oranienburg · Im Berufungsprozess um das Nazi-Tattoo eines NPD-Kommunalpolitikers aus Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft acht Monate Haft gefordert. Der Angeklagte habe sich der Volksverhetzung strafbar gemacht, sagte Staatsanwalt Torsten Lowitsch.

 Der Angeklagte stand wegen eines rechtsextremen Tatoos schon einmal vor Gericht.

Der Angeklagte stand wegen eines rechtsextremen Tatoos schon einmal vor Gericht.

Foto: dpa, bse pzi

Die Verhandlung fand am Montag vor dem Landgericht Neuruppin statt. Der heute 28-Jährige wurde in erster Instanz vom Amtsgericht Oranienburg im Dezember 2015 zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte damals gestanden, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten hiergegen Berufung eingelegt.

Die Strafe sei nicht zur Bewährung auszusetzen, "weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten" sei, sagte Staatsanwalt Lowitsch. Verteidiger Wolfram Nahrath plädierte auf Freispruch, auch weil der Beschuldigte das Tattoo mittlerweile abgeändert habe.

(bur/dpa)
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