Nach Selbstmord eines 17-Jährigen: Staatsanwaltschaft vernimmt Polizisten
zuletzt aktualisiert: 21.11.2007 - 12:59Köln (RPO). Nach dem Selbstmord eines 17-Jährigen Oberstufenschülers in Köln vernimmt die Staatsanwaltschaft nun zwei Polizeibeamte sowie die Lehrer des Jugendlichen. Dies geschehe im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens nach dem Suizid des Gymnasiasten, erklärte Staatsanwalt Alf Willwacher.
Der Schüler war am Freitag von zwei Lehrern und zwei Bezirksbeamten im Georg-Büchner-Gymnasium zur Rede gestellt worden, weil er Bilder des Schulmassakers von Littleton (USA) ins Internet gestellt hatte.
Über den Verlauf des Gesprächs gibt es unterschiedliche Darstellungen. Nach Angaben der Kölner Bezirksregierung konnte der Jugendliche während der sogenannten Gefährderansprache durch die beiden Polizeibeamten unter einem Vorwand das Schulgebäude verlassen. Nur Minuten später nahm sich der 17-Jährige durch einen Sprung vor eine Straßenbahn das Leben. Nach Darstellung von Kölns Polizeipräsident Klaus Steffenhagen hatten die Polizeibeamten ihr Gespräch mit dem Jugendlichen bereits beendet, als dieser sich von der Schule entfernte.
Bei den Ermittlungen nach dem Selbstmord fand die Polizei heraus, dass der Schüler zwischenzeitlich gemeinsam mit einem Freund einen Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium geplant, diese Pläne aber bereits vor rund vier Wochen wieder aufgegeben hatte.
Staatsanwalt Willwacher stellte klar, dass die Lehrer und Polizeibeamten als Zeugen und nicht als Beschuldigte vernommen würden. Auf keinem Fall könne man von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Kölner Polizei sprechen.
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