Steuer-Affäre: Strafanzeigen gegen Bochumer Ermittler
zuletzt aktualisiert: 04.03.2008 - 14:47Hamm (RPO). Die Bochumer Steuerfahnder könnten selbst in das Fadenkreuz der Justiz geraten. Im Zusammenhang mit ihren Liechtenstein-Ermittlungen sehen sie sich jetzt selbst mit Vorwürfen konfrontiert. Bei der Staatsanwaltschaft gingen mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrats ein.
Im Kern gehe es darum, dass Journalisten durch undichte Stellen in den Behörden vorab von den Durchsuchungen bei dem früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel informiert worden seien, berichtete die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Elke Adomeit. Die Anzeigen richten sich gegen Unbekannt.
Die Anzeigen werden nun zunächst von den Bochumer Behörden gesammelt und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vorgelegt. Dann werde aus Gründen der Neutralität und Objektivität eine andere Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragt werden, sagte Adomeit. "Das ist in solchen Fällen üblich." Geheimnisverrat kann nach dem Strafgesetzbuch mit Haftstrafen bis zu einem Jahr, bei besonders schützenswerten Interessen der Öffentlichkeit sogar mit Haftstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden.
Der Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft Eduard Güroff nahm die eigene Behörde in Schutz. "Wir sind ziemlich sicher, dass es aus diesem Bereich nicht kommt. Dafür würde ich meine Hand ins Feuer legen", meinte der Oberstaatsanwalt. Er gehe auch nicht davon aus, dass die undichte Stelle bei den Steuerfahndern oder der Polizei liege. Doch gebe es im Berichtswesen und auf dem Aktenweg "eine Fülle von denkbaren Alternativen".
Informationspanne erschwerte Ermittlungen
Den Schuldigen tatsächlich zu finden, werde sehr schwer werden - nicht zuletzt wegen des Aussageverweigerungsrechts der Journalisten, meinte der Ermittler. "Ich bin stinksauer gewesen, dass so etwas passiert ist", sagte Güroff. Es sei ärgerlich, dass Zumwinkel auf diese Weise an den Pranger gestellt worden sei. Außerdem bestehe bei derartigen undichten Stellen natürlich die Gefahr, dass Verdächtige vorgewarnt würden. "Unsere Ermittlungen erschwert es allemal", meinte der Fahnder.
Tatsächlich war die Informationspanne spektakulär: Als die Bochumer Fahnder vor zwei Wochen zum Auftakt ihrer Ermittlungen im Liechtensteiner Steuersumpf zu einer Wohnungsdurchsuchung bei Zumwinkel anrückten, wurden sie vor dem Haus des Managers schon von Journalisten erwartet.
Die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft betonte, die Anzeigen richteten sich zunächst gegen Unbekannt. "Der Ermittlungskreis ist weit. Es können Polizeiangehörige oder Steuerfahnder sein. Es kommen alle möglichen in Frage, die am Verfahren beteiligt waren", sagte Adomeit. Auch sie betonte, aus ihrer Sicht spreche wenig dafür, dass die undichte Stelle bei der Staatsanwaltschaft liege. "Man muss bedenken, dass die Staatsanwälte kein Interesse daran haben, diese Informationen weiterzugeben. Denn damit würde das Ermittlungsverfahren gefährdet."
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