Skandal um Israel-Fahne: Student prüft Klage gegen Polizei
zuletzt aktualisiert: 14.01.2009 - 14:44Duisburg/Düsseldorf (RPO). Die Duisburger Polizei steht möglicherweise eine Klage ins Haus, weil sie gewaltsam eine israelische Flagge von einem Duisburger Balkon entfernt hat. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Beamten hatten die Wohnungstür eines 25-jährigen Studenten aufgebrochen, der die Flagge aufgehängt und damit Demonstranten provoziert hatte.
Er wolle mit einem Anwalt darüber beraten, sagte der Student am Mittwoch auf ddp-Anfrage in Duisburg. Er forderte die Polizei auf, sich auch bei ihm persönlich zu entschuldigen. Zudem solle die Polizei die konfiszierten Israel-Fahnen wieder zurückgeben, sagte der 25-Jährige. Er wolle anonym bleiben, da es bereits nach der Demonstration Pöbeleien von Islamisten gegen ihn gegeben habe.
Rund 10 000 Menschen hatten am Samstag in Duisburg gegen den israelischen Militäreinsatz in Gaza demonstriert. Zu dem Protestzug aufgerufen hatte die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, die seit Jahren vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet wird.
Zwei israelische Fahnen, die in der dritten Etage eines Hauses aus den Fenstern hingen, hatten laut Polizei den Demonstrationszug kurzzeitig ins Stocken gebracht. Die Demonstranten bewarfen die Fahnen mit Schneebällen und Gegenständen, bis die Polizei sie entfernte. Dazu traten Beamte eine Wohnungstür ein. Der Zentralrat der Juden in Deutschland und Politiker hatten das Vorgehen der Polizei deshalb scharf verurteilt. Nachdem die Ordnungshüter den Einsatz zunächst verteidigt hatten, entschuldigte sich am Dienstag der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin. Am Donnerstag befasst sich der Innenausschuss des NRW-Landtags mit dem Vorfall.
Derweil steht für das Wochenende eine weitere Demonstration gegen den israelischen Militäreinsatz im Gaza-Streifen in Duisburg an. Laut der Polizei hat die "Organisation für Würde und Rechte der Menschen" (HDR) für Samstag (17. Januar) zu der Veranstaltung aufgerufen. Erwartet werden bis zu 1000 Teilnehmer. Die HDR wird ebenfalls vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet.
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