Syrien-Rückkehrer Gericht verurteilt deutschen IS-Kämpfer zu drei Jahren Haft

Hamburg · Ein früheres Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ist vom Staatsschutzsenat am Hamburger Oberlandesgericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

 IS-Kämpfer mit ihren schwarzen Fahnen.

IS-Kämpfer mit ihren schwarzen Fahnen.

Foto: ap

Der 27-Jährige aus Bremen, der nach einer Hinrichtung von Gefangenen in einem Propagandavideo die Flagge des IS hochgehalten hatte, habe sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland schuldig gemacht. Zudem habe er gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen, sagte der Vorsitzende der Strafkammer, Klaus Rühle, am Dienstag in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und in seinem letzten Wort Reue bekundet. Nach eigenen Angaben war er im April 2015 nach Syrien gereist und hatte eine Ausbildung bei einer Spezialeinheit des IS begonnen. Dort erhielt er eine Kalaschnikow ohne Munition und später eine scharfe Beretta-Pistole. Später flüchtete er aus dem IS-Gebiet in die Türkei. Bei seiner Rückkehr nach Bremen am 20. Juli vergangenen Jahres wurde er verhaftet.

Das Gericht wertete vor allem das "rückhaltlose" Geständnis als strafmildernd. Der Angeklagte habe sich vom IS losgesagt. "Sie sind heute kein Terrorist mehr", sagte Rühle. Durch seine Aussagen habe der 27-Jährige tiefe Einblicke in die Terrororganisation gegeben. Er habe die Namen von Leuten genannt, die er aus Bremen kenne. "Auch dazu gehört Mut", lobte der Richter.

Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht den Charakter der Terrororganisation. Der 27-Jährige habe Tatbeiträge von einigem Gewicht geleistet. "Wer sich in einer terroristischen Vereinigung zum Kämpfer ausbilden lässt, der ist kein Mitläufer." Der Angeklagte war als Kind ghanaischer Eltern in Bremen aufgewachsen und wurde katholisch erzogen. Nach einem Umzug nach London war er zum Islam konvertiert.

Zeitgleich Prozess in Frankfurt

In Frankfurt wird aktuell ein weiterer Fall verhandelt: Er soll im syrischen Bürgerkrieg für ein Foto vor aufgespießten Köpfen gefallener Soldaten posiert haben. Nun hat die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für den 21 Jahre alten Offenbacher mit iranischen Wurzeln gefordert. Der Angeklagte habe sich während eines Syrien-Aufenthaltes im Frühjahr 2014 eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch schuldig gemacht, sagte ein Anklagevertreter am Dienstag. Der Mann habe das Andenken der gefallenen Soldaten verhöhnt und ihre Totenehre herabgewürdigt, "objektiv und subjektiv".

Der 21-Jährige hatte vor Gericht gesagt, er sei nur aus Zufall auf das Foto geraten, das auf einem Schulhof gemacht worden war. Der Verteidiger des Mannes forderte einen Freispruch. Das Posieren vor der Kamera stehe nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Kampfhandlungen und sei deshalb nicht als Kriegsverbrechen im rechtlichen Sinne zu werten. Der Angeklagte selbst, der seit gut neun Monaten in Untersuchungshaft sitzt, sagte: "Ich bin nur deshalb aufs Bild, um anzugeben und später cool zu sein. Es war ein großer Fehler." Am Dienstag (12. Juli) soll das Urteil gesprochen werden.

(dpa)
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