Mordfall Melanie B.: Täter muss lebenslänglich ins Gefängnis
zuletzt aktualisiert: 22.11.2005 - 13:30Freiburg (rpo). Der Mörder der 19-jährigen Melanie B. aus Lörrach muss lebenlang ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige die junge Frau im Herbst 2004 erst vergewaltigt hat und anschließend erdrosselte. Das Schwurgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung nach 15 Jahren unmöglich macht.
Die Staatsanwaltschaft hatte Winterberg als gefährlichen Wiederholungstäter eingestuft. Der Verteidiger hatte für eine Freiheitsstrafe wegen Totschlags plädiert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lagerarbeiter (Kreis Lörrach) die junge Frau am 3. September 2004 in seinem Schlafzimmer vergewaltigt und mit einem Handtuch erdrosselt hatte. Als Mordmerkmal wurde die Verdeckung einer Straftat festgestellt. In den Jahren zuvor hat er sich dem Urteil zufolge besonders schwerer Vergewaltigungen von drei früheren Freundinnen schuldig gemacht. Richter Peter Dünkel sagte, der Angeklagte habe ohne Rücksicht auf die Frauen seine sexuellen Vorlieben ausgelebt.
Die Leiche der 19-Jährigen wurde am 15. September 2004 auf dem Gelände des Transportunternehmens im schweizerischen Kaiseraugst gefunden, bei dem Winterberg arbeitete. Er gestand, die Tote zwei Tage nach dem Verbrechen dort in einem Plastiksack unter Schutt begraben zu haben.
Nach Feststellung des Gerichts war der Angeklagte während der Tat angetrunken. Er sei aber voll schuldfähig, urteilte die Schwurgerichtskammer. Zwei psychiatrische Gutachter waren ebenfalls zu dem Schluss gekommen.
Melanie B. hatte Winterberg wenige Tage vor dem Verbrechen in einer Pizzeria kennen gelernt. Er fragte sie, ob sie zu Nacktaufnahmen gegen Honorar bereit wäre.
Im Zeitraum von 1992 bis 2004 hatte er drei ehemalige Freundinnen vergewaltigt, geschlagen und nackt fotografiert. 14 weitere Frauen hatten Jörg W. im Laufe des Ermittlungsverfahren sowie zwei Mittäter sexueller Delikte beschuldigt. Die beiden Männer sind deswegen zu einer vierjährigen Haft- beziehungsweise einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Der Angeklagte nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf. Sein Anwalt Michael Moos sagte, sein Mandant sei geschockt. Zuschauer und Angehörige von Melanie B. beschimpften Jörg Winterberg. Die Mutter des Opfer drohte ihm, sie werde jemanden beauftragen, ihn im Gefängnis umzubringen.
Zunächst war unklar, ob Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage in Revision gehen wollen. Das Verfahren fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen satt.
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