Immaterielle Kulturgüter Teetrinken und Skatspielen sind nun deutsches Kulturerbe

Bonn · Die ostfriesische Teekultur, das Skatspielen und auch das Hebammenwesen gehören ab sofort zum sogenannten immateriellen Kulturerbe in Deutschland.

 Teetrinken ist jetzt zwar noch nicht olympisch, aber dafür ein anerkanntes Kulturerbe in Deutschland.

Teetrinken ist jetzt zwar noch nicht olympisch, aber dafür ein anerkanntes Kulturerbe in Deutschland.

Foto: dpa, crj tmk sab

Die Kultusministerkonferenz unter Leitung der Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) nahmen auf Empfehlung der deutschen Unesco-Kommission insgesamt 34 Kulturformen neu in die Liste auf, wie sie am Freitag in Berlin mitteilten. Diese Kulturformen können nun besonders gefördert werden.

Durch die Neuaufnahmen verdoppelte sich die Zahl des deutschen immateriellen Kulturerbes auf 68, zudem sind dort nun durch zwei Neuaufnahmen vier sogenannte Gute-Praxis-Beispiele verzeichnet. Die zwei neuen Beispiele sind die Hochalpine Allgäuer Alpwirtschaftskultur in Bad Hindelang sowie die Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnahmen in Bayern.

Zum Kulturerbe zählen sowohl regional verwurzelte als auch bundesweit bekannte immaterielle Kulturgüter. So stehen nun das Märchenerzählen wie die vergleichsweise neumodischen Poetryslams, das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren oder Posaunenchöre auf der Liste. Die Tölzer Leonhardifahrt, die Heiligenstädter Palmsonntagsprozession, die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein oder der Hessische Kratzputz sind nun ebenfalls verzeichnet.

Die ebenfalls aufgenommene Technik des Blaudrucks soll 2017 gemeinsam mit Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei für die internationale Unesco-Liste nominiert werden.

(bur/AFP)
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